Verpacken und Etikettieren im Lager

Übliche Behandlungen im Zolllager

Im Zolllager wartet die Ware nicht nur; innerhalb der zulässigen Grenzen kann sie auch behandelt werden. Wo verläuft die Grenze?

Lager und Zoll 3 Min. Lesezeit

Im Zolllager sind übliche Behandlungen zulässig, die die Beschaffenheit der Ware nicht verändern; dafür wird eine Bewilligung der Zollbehörde eingeholt. Herstellungsvorgänge, die die Art der Ware verändern, sind im Zolllagerverfahren dagegen nicht möglich.

Die Grenze ist hier eindeutig: Sie dürfen die Ware aufteilen, zählen, etikettieren und umpacken; Sie dürfen sie aber nicht verarbeiten und in ein anderes Erzeugnis verwandeln.

Zulässige Behandlungen

  • Trennen: die Partie nach Käufer, Warenart oder Abmessung aufteilen
  • Wiegen und Zählen: die Menge überprüfen und protokollieren
  • Etikettieren: die vom Bestimmungsland verlangte Kennzeichnung anbringen
  • Umpacken: die Verpackung erneuern oder wechseln
  • Probenahme: Muster für die Qualitätskontrolle entnehmen
  • Maßnahmen zum Schutz der Ware: Verstärken der Verpackung, Abdecken

Was nicht zulässig ist

Jeder Vorgang, der die Art, die Zolltarifnummer oder den Charakter der Ware verändert, fällt aus dem Zolllagerverfahren heraus. Dazu gehören Schneiden, Bearbeiten, Montieren und Herstellen.

Besteht ein solcher Bedarf, ist der aktive Veredelungsverkehr oder die Struktur einer Freizone zu prüfen.

Das Bewilligungsverfahren

Der Antrag auf Behandlung wird der Zollbehörde angezeigt und die Bewilligung eingeholt. In der Praxis führt der Zollagent das Verfahren, während der Zolllagerbetreiber trennt, welche Position bewilligungspflichtig ist, und die Behandlung durchführt.

Haben sich nach der Behandlung Menge oder Verpackung geändert, werden die Bestandsaufzeichnungen fortgeschrieben; bei einer Probenahme wird die entnommene Menge vom Bestand abgezogen.

Wann es nützlich ist

Für einen Händler, der eine einzige große Partie an mehrere Käufer aufgeteilt versenden will, ist die Behandlung unverzichtbar. Auch beim Umschlag einer Seefrachtsendung auf die Straße kommen Trennen und Umpacken ins Spiel.

Bei Stahl ist die häufigste Anwendung, eine Partie Coils oder Bunde auftragsbezogen zu trennen und zu etikettieren.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu dieser Seite

Ist für jede Behandlung eine Bewilligung erforderlich?

Behandlungen unterliegen der Bewilligung der Zollbehörde. Umfang und Geltungsdauer der Bewilligung hängen vom Vorgang ab; stellen Sie den Antrag gemeinsam mit Ihrem Zollagenten.

Wird eine Probenahme vom Bestand abgezogen?

Ja. Die entnommene Mustermenge wird in das Ein- und Ausgangsbuch eingetragen und vom Bestand abgezogen.

Darf im Zolllager geschnitten werden?

Vorgänge, die die Art der Ware verändern, sind im Zolllagerverfahren nicht zulässig. Wenn Sie einen Zuschnitt benötigen, lassen Sie die Einordnung des Vorgangs von Ihrem Zollagenten prüfen.

Zählen Umpacken und Etikettieren zu den zulässigen Behandlungen?

Vorgänge, die die Art der Ware nicht verändern – Umpacken, Etikettieren, Sortieren –, gelten als Behandlung. Innerhalb dieses Rahmens zu liegen macht sie aber nicht formfrei: Sie bleiben von der Genehmigung der Zollverwaltung abhängig. Lassen Sie vor der Antragstellung von Ihrem Zollagenten prüfen, ob Ihr geplanter Vorgang in diesem Rahmen bleibt.

Wann ist eine Behandlung im Zolllager sinnvoll?

Die Behandlung erlaubt es, Verpackung, Etikettierung und Sortierung an Ort und Stelle vorzunehmen, während die Ware im Zolllager unter zollamtlicher Überwachung bleibt. So lässt sich die Ware schon vor der Auslagerung in den Zustand bringen, den der Käufer erwartet oder das gewählte Ausgangsverfahren verlangt. Fragen Sie Ihren Zollagenten, welche Vorbereitungen für Ihre Ware möglich sind.

Was tun, wenn der gewünschte Vorgang im Zolllagerverfahren nicht zulässig ist?

Verändert der Vorgang die Art der Ware, wird er nicht im Zolllager, sondern unter einem dafür passenden anderen Zollverfahren durchgeführt. Dann ist von Anfang an zu planen, mit welchem Verfahren die Ware das Lager verlässt und welche Pflichten daraus entstehen. Welcher Weg zu Ihrem Fall passt, klären Sie mit Ihrem Zollagenten; Lagerung und Auslagerung werden danach ausgerichtet.

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