- info@kralantrepo.com
- 0555 996 30 16
- Dörtyol / Hatay
- Montag – Samstag 08:00 – 18:00
Vor der Zusammenarbeit mit einem Lagerbetreiber sind bestimmte Unterlagen einzusehen. Fordern Sie sie an, mit welchem Lager Sie auch arbeiten.
Vor der Zusammenarbeit mit einem Lagerbetreiber sollten Sie bestimmte Unterlagen sehen. Nachfolgend unser Rechtsstatus sowie die Nachweise, die Sie bei jedem Lager verlangen sollten. Arbeiten Sie nicht mit einem Betreiber, der sie nicht zeigt.
Lagerart, Lagercode und zuständige Zollstelle werden vor der Veröffentlichung auf dieser Seite mit der zuständigen Behörde bestätigt; wir teilen sie samt Nachweis im Gespräch vor Vertragsschluss.
Die folgende Liste nennt die Mindestunterlagen, nach denen Sie beim Bezug von Zolllagerleistungen fragen sollten. Alle sind amtliche Dokumente, die der Betreiber vorhalten muss.
Kopien der uns betreffenden Unterlagen legen wir im Vorgespräch vor. Eine Anfrage genügt — schreiben Sie an info@kralantrepo.com oder rufen Sie an.
1.400 m²
Überdachte Lagerfläche
11+
Jahre im Geschäft (seit 2015)
30+
Erfahrene Mitarbeiter
15
Stahlproduktpositionen
4
Sprachen im Service
Aus dem Blog
Lager und Zoll
Lager und Zoll
Lager und Zoll
Mindestens sieben: die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb des Zolllagers, Typ und Nummer des Zolllagers, die Angabe der zuständigen Zollstelle, die All-Risk-Versicherungspolice des Zolllagers (mit Deckungssumme), das Brandschutzgutachten, die Gewerbeerlaubnis sowie Steuerbescheinigung und Handelsregistereintrag. Arbeiten Sie nicht mit einem Betreiber, der diese Unterlagen zurückhält.
Es genügt, wenn Sie danach fragen; im Gespräch vor Vertragsschluss teilen wir sie samt Kopien mit. Sie können an info@kralantrepo.com schreiben oder uns telefonisch erreichen.
Der Typ bestimmt, in wessen Verantwortung und nach welchen Regeln Ihre Ware gelagert wird. Offene Zolllager nehmen die Ware aller auf, private nur die eigene Ware des Betreibers; Verantwortung und Anmeldeordnung richten sich nach dem Typ. Deshalb ist der Typ zusammen mit der Nummer zu erfragen.
Die Zolllagernummer wird vom Handelsministerium vergeben und bezeichnet jedes Zolllager eindeutig. Sie steht in der Anmeldung; lagern Sie keine Ware an einer Adresse ein, deren Nummer sich nicht überprüfen lässt.
In ein offenes Zolllager darf jeder Ware einlagern, in ein privates nur der Betreiber seine eigene Ware. Wenn Sie als Dritter Ware einlagern, müssen Sie auf den Status eines offenen Zolllagers achten.
Weil das Recht die Lagerung entzündlicher und leicht entzündlicher Stoffe an besondere Einrichtungen bindet. Fällt Ihre Ladung in diese Klasse, bedeutet ein Weitermachen ohne Einsicht in das Gutachten, dass im Schadensfall auch die Versicherung strittig wird.
Auf Deckungssumme, Umfang und Selbstbehalt. Die Deckungssumme muss den höchsten Warenwert abdecken, der sich gleichzeitig im Zolllager befinden kann, der Umfang muss auch andere Risiken als Feuer einschließen, und der Selbstbehalt je Schaden darf die Police nicht wirkungslos machen.
Bei einem Schaden oder einer Streitigkeit bleibt Ihnen keine Grundlage. Da die Ware unter zollamtlicher Überwachung steht, bekommt das Problem nicht nur eine kaufmännische, sondern auch eine behördliche Dimension; deshalb ist die Prüfung der Unterlagen vor Vertragsschluss vorzunehmen.
Fragen Sie einfach; wir teilen sie mit Kopien im Gespräch vor Vertragsschluss.
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