Bei der Zolllagerversicherung sind drei Dinge zu prüfen: Deckungssumme, Umfang und Selbstbehalt. Das bloße Vorhandensein einer Police ist keine Sicherheit; passen diese drei Zahlen nicht zu Ihrer Ladung, bleibt die Police im Schadensfall wirkungslos.
Der Wert der im Zolllager eingelagerten Ware übersteigt oft den des Lagers selbst; deshalb ist die Versicherung kein Beiwerk der Dienstleistung, sondern ihr Fundament.
Deckungssumme
Die Deckungssumme der Police muss den höchsten Warenwert abdecken, der sich gleichzeitig im Zolllager befinden kann. Bei Stahlsendungen mit hoher Tonnage wächst dieser Betrag schnell.
Beurteilen Sie die Deckungssumme nicht am Wert Ihrer eigenen Partie, sondern am Gesamtwert, der gleichzeitig im Zolllager liegen kann — die Deckungssumme gilt für die gesamte Ware gemeinsam.
Umfang
Der Ausdruck „All Risk“ bedeutet nicht, dass jedes Risiko gedeckt ist; die Ausschlüsse stehen in der Police. Fragen Sie einzeln nach, ob die folgenden Punkte gedeckt sind:
- Feuer und Explosion
- Überschwemmung und Wassereintritt
- Diebstahl
- Schäden, die bei der Behandlung entstehen
- Erdbeben
- Schäden durch Feuchtigkeit und Korrosion
Selbstbehalt
Der Selbstbehalt ist der Betrag, der bei jedem Schaden beim Versicherungsnehmer verbleibt. Eine Police mit hohem Selbstbehalt greift bei kleinen, aber häufigen Schäden überhaupt nicht.
Deshalb ist neben der Deckungssumme auch nach dem Selbstbehalt zu fragen; beide zusammen ergeben das tatsächliche Schutzniveau der Police.
Eine eigene Police abschließen
Als Warenbesitzer können Sie eine eigene Police abschließen. Prüfen Sie in diesem Fall vor Vertragsschluss, ob sich der Umfang beider Policen überschneidet.
Ist im Schadensfall unklar, welche Police greift, zieht sich die Regulierung unnötig in die Länge.
