Versicherungspolice

Leitfaden zur Zolllagerversicherung

Der Wert der eingelagerten Ware übersteigt oft den des Lagers selbst. Lesen Sie die Police unter drei Gesichtspunkten.

Lager und Zoll 3 Min. Lesezeit

Bei der Zolllagerversicherung sind drei Dinge zu prüfen: Deckungssumme, Umfang und Selbstbehalt. Das bloße Vorhandensein einer Police ist keine Sicherheit; passen diese drei Zahlen nicht zu Ihrer Ladung, bleibt die Police im Schadensfall wirkungslos.

Der Wert der im Zolllager eingelagerten Ware übersteigt oft den des Lagers selbst; deshalb ist die Versicherung kein Beiwerk der Dienstleistung, sondern ihr Fundament.

Deckungssumme

Die Deckungssumme der Police muss den höchsten Warenwert abdecken, der sich gleichzeitig im Zolllager befinden kann. Bei Stahlsendungen mit hoher Tonnage wächst dieser Betrag schnell.

Beurteilen Sie die Deckungssumme nicht am Wert Ihrer eigenen Partie, sondern am Gesamtwert, der gleichzeitig im Zolllager liegen kann — die Deckungssumme gilt für die gesamte Ware gemeinsam.

Umfang

Der Ausdruck „All Risk“ bedeutet nicht, dass jedes Risiko gedeckt ist; die Ausschlüsse stehen in der Police. Fragen Sie einzeln nach, ob die folgenden Punkte gedeckt sind:

  • Feuer und Explosion
  • Überschwemmung und Wassereintritt
  • Diebstahl
  • Schäden, die bei der Behandlung entstehen
  • Erdbeben
  • Schäden durch Feuchtigkeit und Korrosion

Selbstbehalt

Der Selbstbehalt ist der Betrag, der bei jedem Schaden beim Versicherungsnehmer verbleibt. Eine Police mit hohem Selbstbehalt greift bei kleinen, aber häufigen Schäden überhaupt nicht.

Deshalb ist neben der Deckungssumme auch nach dem Selbstbehalt zu fragen; beide zusammen ergeben das tatsächliche Schutzniveau der Police.

Eine eigene Police abschließen

Als Warenbesitzer können Sie eine eigene Police abschließen. Prüfen Sie in diesem Fall vor Vertragsschluss, ob sich der Umfang beider Policen überschneidet.

Ist im Schadensfall unklar, welche Police greift, zieht sich die Regulierung unnötig in die Länge.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu dieser Seite

Deckt die Police des Betreibers meine Ware?

Im offenen Zolllager vom Typ A ist der Betreiber für die Verwahrung der Ware verantwortlich, und seine Police wird zur Abdeckung dieser Verantwortung ausgestellt. Lassen Sie sich Deckungssumme und Umfang schriftlich geben.

Wie läuft es ab, wenn ein Schaden eintritt?

Der Sachverhalt wird protokolliert und fotografiert, dann wird das Versicherungsverfahren eingeleitet. Ist der Verpackungszustand bei der Einlagerung erfasst worden, bleibt nicht strittig, wann der Schaden entstanden ist.

Ist Erdbeben gedeckt?

Das ist von Police zu Police verschieden. Da das Erdbebenrisiko in der Türkei real ist, fragen Sie diesen Punkt ausdrücklich und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Was passiert, wenn die Versicherungssumme unter dem Warenwert liegt?

Die Zahlung endet bei der vereinbarten Summe, die Differenz tragen Sie selbst. Fragen Sie deshalb, ob die Summe je Schadenfall oder als Gesamtsumme für die gesamte Laufzeit gilt und ob sie Ihren Bestand zum höchsten Stand abdeckt. Bei saisonalen Spitzen ist der Höchstbestand der richtige Maßstab, nicht der Durchschnitt.

Was ist ein Selbstbehalt und was bedeutet er bei kleinen Schäden?

Der Selbstbehalt ist der Teil des Schadens, den der Versicherer nicht zahlt und der bei Ihnen bleibt. Schäden unterhalb dieser Grenze führen deshalb zu gar keiner Zahlung. Fragen Sie beim Lesen der Police gesondert, ob der Selbstbehalt ein fester Betrag oder ein Prozentsatz vom Schaden bzw. vom Warenwert ist, denn beides wirkt sich sehr unterschiedlich aus.

Wann brauche ich zusätzlich eine eigene Police?

Eine eigene Police brauchen Sie, wenn Summe, Umfang oder Selbstbehalt des Betreibers nicht zu Ihrer Ware passen. Hochwertige oder besonders risikobehaftete Partien werden meist über eine eigene Warenversicherung abgesichert. Prüfen Sie, ob deren Umfang auch die Lagerzeit im Zolllager einschließt, damit keine Lücke zur Transportversicherung entsteht.

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