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Zulässige Umschlagvorgänge im Zolllager: Sortieren, Etikettieren, Umpacken, Probenahme sowie Be- und Entladen von Containern.
Umschlag umfasst die Behandlungen der Ware im Lager, die ihre Beschaffenheit nicht verändern. Die Verordnung lässt sie zu, jede bedarf jedoch einer zollamtlichen Bewilligung und wird dokumentiert.
Herstellungsvorgänge, die die Beschaffenheit der Ware ändern, sind im Zolllagerverfahren unzulässig. Schneiden, Bohren, Schweißen oder Montieren machen aus der Ware ein anderes Erzeugnis und fallen daher heraus; dafür ist ein anderes Verfahren nötig, etwa die aktive Veredelung. Wenn Sie das brauchen, muss der Plan von Anfang an mit Ihrem Zollagenten aufgesetzt werden.
1.400 m²
Überdachte Lagerfläche
11+
Jahre im Geschäft (seit 2015)
30+
Erfahrene Mitarbeiter
15
Stahlproduktpositionen
4
Sprachen im Service
Aus dem Blog
Lager und Zoll
Außenhandel und Transit
Lagerung und Bestand
Ja; Behandlungen sind an die Bewilligung der Zollbehörde gebunden. Antrag und Schriftverkehr führen wir gemeinsam mit Ihrem Zollagenten, und wir trennen vorab, welche Position bewilligungspflichtig ist.
Ja; mit eigenem Team und eigener Ausrüstung. Das Entladen der auf dem Seeweg eingetroffenen Ladung, das Trennen und das Umladen auf die Straße werden in demselben Betrieb abgeschlossen.
Nein; Herstellungsvorgänge, die die Art der Ware verändern, sind im Zolllagerverfahren nicht möglich. Zulässig sind Behandlungen, die die Beschaffenheit der Ware nicht verändern.
Ja, das können Sie; die Probenahme gehört zu den zulässigen Behandlungen. Der Vorgang erfolgt mit Zollbewilligung, und die entnommene Menge wird vom Bestand abgezogen.
Ja, das können wir; das Trennen gehört zu den zulässigen Behandlungen. Die Partie wird nach Käufern getrennt, jeder Teil gesondert etikettiert und als eigene Position in die Bestandsaufzeichnungen eingetragen.
Ja; Etikettieren und Umpacken gehören zu den zulässigen Vorgängen. Verlangt das Bestimmungsland eine bestimmte Kennzeichnung, kann sie hier vor dem Versand angebracht werden.
Ja; Wiege-, Zähl- und Messprotokolle werden erstellt und Ihnen sowie Ihrem Zollagenten übermittelt. Diese Protokolle werden im Anmeldeverfahren unmittelbar verwendet.
Da die Behandlung ein von uns durchgeführter Vorgang ist, liegt die Haftung bei uns; solche Schäden werden im Rahmen der Zolllagerversicherung beurteilt. Fragen Sie vor Vertragsschluss unbedingt, ob die Police Behandlungsschäden abdeckt.
Nennen Sie den benötigten Umschlagvorgang, und wir bestimmen gemeinsam die genehmigungspflichtigen Positionen.
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