Verzinktes Coil wird von Kral-Antrepo-Mitarbeitern auf einen Lkw verladen

Umschlag-, Be- und Entladeleistungen

Zulässige Umschlagvorgänge im Zolllager: Sortieren, Etikettieren, Umpacken, Probenahme sowie Be- und Entladen von Containern.

Umschlag umfasst die Behandlungen der Ware im Lager, die ihre Beschaffenheit nicht verändern. Die Verordnung lässt sie zu, jede bedarf jedoch einer zollamtlichen Bewilligung und wird dokumentiert.

Vorgänge, die wir ausführen

  • Be- und Entladen von Containern und Fahrzeugen
  • Wiegen, Zählen und Maßkontrolle
  • Sortieren und Aufteilen von Partien (für Teilentnahmen)
  • Etikettieren und Umetikettieren
  • Umpacken, Umreifen und Verpackungserneuerung
  • Probenahme und Begleitung von Prüfgesellschaften
  • Fotodokumentation des Zustands und Schadensberichte

Was nicht zulässig ist

Herstellungsvorgänge, die die Beschaffenheit der Ware ändern, sind im Zolllagerverfahren unzulässig. Schneiden, Bohren, Schweißen oder Montieren machen aus der Ware ein anderes Erzeugnis und fallen daher heraus; dafür ist ein anderes Verfahren nötig, etwa die aktive Veredelung. Wenn Sie das brauchen, muss der Plan von Anfang an mit Ihrem Zollagenten aufgesetzt werden.

Umschlag-, Be- und Entladeleistungen
Sortieren, Etikettieren, Umpacken sowie Be- und Entladen von Containern.

1.400

Überdachte Lagerfläche

11+

Jahre im Geschäft (seit 2015)

30+

Erfahrene Mitarbeiter

15

Stahlproduktpositionen

4

Sprachen im Service

Aus dem Blog

Was wir dazu geschrieben haben

Alle 50 Artikel im Blog

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu dieser Seite

Ist für Behandlungen eine Zollbewilligung erforderlich?

Ja; Behandlungen sind an die Bewilligung der Zollbehörde gebunden. Antrag und Schriftverkehr führen wir gemeinsam mit Ihrem Zollagenten, und wir trennen vorab, welche Position bewilligungspflichtig ist.

Übernehmen Sie das Be- und Entladen von Containern?

Ja; mit eigenem Team und eigener Ausrüstung. Das Entladen der auf dem Seeweg eingetroffenen Ladung, das Trennen und das Umladen auf die Straße werden in demselben Betrieb abgeschlossen.

Darf im Zolllager produziert werden?

Nein; Herstellungsvorgänge, die die Art der Ware verändern, sind im Zolllagerverfahren nicht möglich. Zulässig sind Behandlungen, die die Beschaffenheit der Ware nicht verändern.

Kann ich eine Probe entnehmen?

Ja, das können Sie; die Probenahme gehört zu den zulässigen Behandlungen. Der Vorgang erfolgt mit Zollbewilligung, und die entnommene Menge wird vom Bestand abgezogen.

Können Sie eine große Partie auf mehrere Käufer aufteilen?

Ja, das können wir; das Trennen gehört zu den zulässigen Behandlungen. Die Partie wird nach Käufern getrennt, jeder Teil gesondert etikettiert und als eigene Position in die Bestandsaufzeichnungen eingetragen.

Übernehmen Sie Etikettieren und Umpacken?

Ja; Etikettieren und Umpacken gehören zu den zulässigen Vorgängen. Verlangt das Bestimmungsland eine bestimmte Kennzeichnung, kann sie hier vor dem Versand angebracht werden.

Stellen Sie Wiege- und Zählprotokolle aus?

Ja; Wiege-, Zähl- und Messprotokolle werden erstellt und Ihnen sowie Ihrem Zollagenten übermittelt. Diese Protokolle werden im Anmeldeverfahren unmittelbar verwendet.

Wer haftet, wenn bei der Behandlung ein Schaden entsteht?

Da die Behandlung ein von uns durchgeführter Vorgang ist, liegt die Haftung bei uns; solche Schäden werden im Rahmen der Zolllagerversicherung beurteilt. Fragen Sie vor Vertragsschluss unbedingt, ob die Police Behandlungsschäden abdeckt.

Team und Ausrüstung für Ihren Umschlag bereit

Nennen Sie den benötigten Umschlagvorgang, und wir bestimmen gemeinsam die genehmigungspflichtigen Positionen.