Lagerarbeiter mit Schutzhelm

Arbeitssicherheit im Zolllager

Der Umschlag schwerer Lasten gehört zu den Tätigkeiten mit dem höchsten Unfallrisiko. Wie verringert man dieses Risiko?

Lagerung und Bestand 2 Min. Lesezeit

Der Umschlag schwerer Lasten gehört zu den Tätigkeiten mit dem höchsten Arbeitsunfallrisiko. Coils, Knüppel und Profilbunde bergen Kipp- und Quetschgefahr; bei diesem Gewicht verzeiht ein Fehler nichts.

Der Weg, das Risiko zu verringern, ist keine einzelne Maßnahme, sondern eine Ordnung sich gegenseitig stützender Vorkehrungen.

Grundlegende Maßnahmen

  • Begrenzung der Stapelhöhen nach Erzeugnisart
  • Trennung des Staplerverkehrs von den Fußwegen
  • Pflicht zu Keilen bei rollfähigen Lasten
  • Kontrolle von Ebenheit und Tragfähigkeit des Bodens
  • Persönliche Schutzausrüstung: Helm, Sicherheitsschuhe, Warnweste
  • Regelmäßige Schulung und Übungen für die Mannschaft

Einsatz von Stapler und Kran

Der Stapler ist das Gerät, das im Lager an den meisten Unfällen beteiligt ist. Manöver mit eingeschränkter Sicht, schnelle Wendungen und Überlastung sind die Hauptrisiken.

Beim Heben mit dem Kran sind die Wahl von Anschlagmittel und Anschlagpunkt entscheidend; der Schwerpunkt der Last muss richtig bestimmt werden.

Brandschutz

Feuerlöschanlage, Beleuchtung und Sicherungsanlagen müssen funktionsfähig sein.

Entzündliche und leicht entzündliche Stoffe dürfen von Gesetzes wegen nur in Zolllagern gelagert werden, in denen dafür besondere Einrichtungen bestehen.

Der Zusammenhang zwischen Aufzeichnung und Arbeitssicherheit

Gut geführte Bestandsaufzeichnungen dienen auch der Arbeitssicherheit: In einem Lager, in dem bekannt ist, was wo und mit welchem Gewicht liegt, lässt sich ein Manöver planen.

In einem Lager ohne Aufzeichnungen erfolgt dagegen jede Bewegung nach Schätzung; von dort wächst das Risiko.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu dieser Seite

Welche Unfallart ist im Lager am häufigsten?

Zusammenstöße mit Staplern und das Verschüttetwerden unter kippender Last gehören zu den am häufigsten gemeldeten Risiken. Beide werden durch Stapel- und Verkehrsordnung verringert.

Was gilt für Besucher?

Besucher müssen sich mit Schutzausrüstung wie Helm und Warnweste und in Begleitung bewegen; freier Zugang ist nicht sicher.

Wer legt die Stapelhöhe fest?

Sie wird durch die gemeinsame Beurteilung von Verpackungsfestigkeit des Erzeugnisses, Tragfähigkeit des Bodens und Leistungsfähigkeit der Geräte festgelegt.

Wer darf Stapler und Kran bedienen?

Stapler und Kran dürfen nur Mitarbeitende bedienen, die einen gültigen Befähigungsnachweis besitzen und vom Betrieb schriftlich für genau dieses Gerät beauftragt sind. Nachweis und Beauftragung werden in der Personalakte aufbewahrt; bei einem Gerätewechsel wird die Beauftragung erneuert. Welche Nachweise an Ihrem Standort verlangt werden, klären Sie mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Wie schränkt der Brandschutz die Stapelordnung ein?

Feuerlöscher, Wandhydranten, Brandschutztüren und Fluchtwege dürfen niemals zugestellt werden. Gangbreiten werden nicht verengt, Leerpaletten und Verpackungsabfall sammeln sich nicht in der Halle an, und bei einer Deckensprinkleranlage bleibt zwischen Stapeloberkante und Anlage ein freier Abstand.

Was wird vor dem Anheben einer schweren Last geprüft?

Vor dem Hub wird das tatsächliche Bruttogewicht der Last mit der Tragfähigkeit des Geräts beim jeweiligen Lastschwerpunkt verglichen. Weicht das im Bestand oder auf dem Etikett angegebene Gewicht von der tatsächlichen Last ab, wird nicht angehoben, sondern zuerst der Datensatz korrigiert. Ein sauber geführter Bestand ist deshalb auch eine Sicherheitsinformation.

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