- info@kralantrepo.com
- 0555 996 30 16
- Dörtyol / Hatay
- Montag – Samstag 08:00 – 18:00
Zugang, Abgang und Restmenge werden für jede Position erfasst; Ihren Bestand sehen Sie rund um die Uhr online, mit Bericht auf Wunsch.
Der im Lager geführte Nachweis ist kein Servicedetail, sondern eine gesetzliche Pflicht. In öffentlichen Lagern muss der Betreiber die Bestandsaufzeichnungen führen und haftet für die Zollabgaben, wenn eine Fehlmenge auftritt. Unsere Aufzeichnungsdisziplin ist daher keine Kür, sondern die Arbeit selbst.
1.400 m²
Überdachte Lagerfläche
11+
Jahre im Geschäft (seit 2015)
30+
Erfahrene Mitarbeiter
15
Stahlproduktpositionen
4
Sprachen im Service
Aus dem Blog
Lagerung und Bestand
Lager und Zoll
Lager und Zoll
Online, jederzeit. Für jede Position im Zolllager werden Ein- und Ausgang sowie Restmenge aufgezeichnet; diese Aufzeichnung ist rund um die Uhr einsehbar und wird auf Wunsch zusätzlich als Bericht übermittelt.
Die Abweichung muss null sein; die bei der Bestandsaufnahme ermittelte Menge und die Buchmenge müssen exakt übereinstimmen. Deshalb wird regelmäßig Bestand aufgenommen und protokolliert.
Da jede Bewegung in das Ein- und Ausgangsbuch eingetragen wird, ist der Bestand jederzeit bekannt. Bei einer Teilentnahme werden entnommene Menge, Restmenge und der Bestandsabgleich dieser Position Ihrem Zollagenten mitgeteilt.
Art und Menge der Ware, das Wiegeergebnis, der Verpackungszustand und der Lagerort. Bei der Einlagerung wird der Verpackungszustand zusätzlich fotografiert; bei späteren Auseinandersetzungen über Schäden wird diese Aufzeichnung zugrunde gelegt.
Ja; es wird eine Aufstellung der Ein- und Ausgänge sowie des Bestands je Position übermittelt. Häufigkeit und Umfang des Berichts legen wir gemeinsam fest — manche Kunden wünschen jede Bewegung, andere eine periodische Zusammenfassung.
Ja; jede Partie wird als eigene Position erfasst. Damit sich Partien desselben Erzeugnisses aus verschiedenen Lieferungen nicht vermischen, werden Eingangsdatum und Partieangabe in der Aufzeichnung getrennt geführt.
Nein; Bestandsdaten sind ein Geschäftsgeheimnis und werden nur mit den von Ihnen benannten Personen geteilt. Ausgenommen sind die Angaben, die die Zollbehörde von Gesetzes wegen verlangt.
Ja; jede Aufnahme wird protokolliert, und auf Wunsch wird eine Kopie übermittelt. Das Protokoll ist eine Unterlage, die Ihr Zollagent auch im Anmeldeverfahren verwenden kann.
Wie viele Positionen, wie häufig bewegt? Sagen Sie es uns, und wir richten die Verfolgung entsprechend ein.
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