Big Bags und Coilstapel im Lager

Bestandsführung und Online-Tracking

Zugang, Abgang und Restmenge werden für jede Position erfasst; Ihren Bestand sehen Sie rund um die Uhr online, mit Bericht auf Wunsch.

Der im Lager geführte Nachweis ist kein Servicedetail, sondern eine gesetzliche Pflicht. In öffentlichen Lagern muss der Betreiber die Bestandsaufzeichnungen führen und haftet für die Zollabgaben, wenn eine Fehlmenge auftritt. Unsere Aufzeichnungsdisziplin ist daher keine Kür, sondern die Arbeit selbst.

Was wir erfassen

  • Eingangsdatum, Anmeldenummer und Registrierdatum
  • Menge, Gewicht, Packstückzahl und Maße je Position
  • Lagerplatz (Regal- oder Zonencode) und Stapelform
  • Jeder Umschlagvorgang und seine zollamtliche Bewilligung
  • Entnommene Menge und Restbestand bei Teilentnahmen
  • Fristenverfolgung: Ablaufdatum des 30-Tage-Fensters
Bestandsführung und Online-Tracking
Zugang, Abgang und Restmenge für jede Position; rund um die Uhr online einsehbar.

1.400

Überdachte Lagerfläche

11+

Jahre im Geschäft (seit 2015)

30+

Erfahrene Mitarbeiter

15

Stahlproduktpositionen

4

Sprachen im Service

Aus dem Blog

Was wir dazu geschrieben haben

Alle 50 Artikel im Blog

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu dieser Seite

Wie verfolge ich meinen Bestand?

Online, jederzeit. Für jede Position im Zolllager werden Ein- und Ausgang sowie Restmenge aufgezeichnet; diese Aufzeichnung ist rund um die Uhr einsehbar und wird auf Wunsch zusätzlich als Bericht übermittelt.

Was geschieht, wenn zwischen Aufzeichnung und tatsächlichem Bestand eine Abweichung besteht?

Die Abweichung muss null sein; die bei der Bestandsaufnahme ermittelte Menge und die Buchmenge müssen exakt übereinstimmen. Deshalb wird regelmäßig Bestand aufgenommen und protokolliert.

Wie wird der Bestand bei Teilentnahmen verfolgt?

Da jede Bewegung in das Ein- und Ausgangsbuch eingetragen wird, ist der Bestand jederzeit bekannt. Bei einer Teilentnahme werden entnommene Menge, Restmenge und der Bestandsabgleich dieser Position Ihrem Zollagenten mitgeteilt.

Welche Angaben werden erfasst?

Art und Menge der Ware, das Wiegeergebnis, der Verpackungszustand und der Lagerort. Bei der Einlagerung wird der Verpackungszustand zusätzlich fotografiert; bei späteren Auseinandersetzungen über Schäden wird diese Aufzeichnung zugrunde gelegt.

Kann ich Berichte erhalten, und in welcher Form?

Ja; es wird eine Aufstellung der Ein- und Ausgänge sowie des Bestands je Position übermittelt. Häufigkeit und Umfang des Berichts legen wir gemeinsam fest — manche Kunden wünschen jede Bewegung, andere eine periodische Zusammenfassung.

Können mehrere Partien getrennt verfolgt werden?

Ja; jede Partie wird als eigene Position erfasst. Damit sich Partien desselben Erzeugnisses aus verschiedenen Lieferungen nicht vermischen, werden Eingangsdatum und Partieangabe in der Aufzeichnung getrennt geführt.

Kann jemand anderes auf meine Bestandsdaten zugreifen?

Nein; Bestandsdaten sind ein Geschäftsgeheimnis und werden nur mit den von Ihnen benannten Personen geteilt. Ausgenommen sind die Angaben, die die Zollbehörde von Gesetzes wegen verlangt.

Können Sie das Ergebnis der Bestandsaufnahme bescheinigen?

Ja; jede Aufnahme wird protokolliert, und auf Wunsch wird eine Kopie übermittelt. Das Protokoll ist eine Unterlage, die Ihr Zollagent auch im Anmeldeverfahren verwenden kann.

Sehen Sie Ihren Bestand jederzeit

Wie viele Positionen, wie häufig bewegt? Sagen Sie es uns, und wir richten die Verfolgung entsprechend ein.