Sicherheitssiegel an einem Container

Zollverschluss und Überwachung des Zolllagers

Was ein Zolllager von einem Lager unterscheidet, ist nicht das Schloss, sondern der Verschluss und die Aufzeichnung. Wie läuft die Überwachung?

Lager und Zoll 2 Min. Lesezeit

Ein Zolllager steht unter der Überwachung der Zollbehörde: Ein- und Auslagerungen sind bewilligungspflichtig, und der Bereich kann unter Zollverschluss gelegt werden. Der Verschluss ist die körperliche Entsprechung dieser Überwachung.

Für den Warenbesitzer ist diese Ordnung keine Einschränkung, sondern eine Sicherheit; sie belegt, dass der Bereich ohne Bewilligung der Behörde nicht geöffnet wurde.

Wozu der Verschluss dient

Der Verschluss zeigt, dass der geschlossene Bereich oder das Beförderungsmittel nicht unbefugt geöffnet wurde. Ein gebrochener oder nicht übereinstimmender Verschluss ist der erste Befund, der eine Prüfung auslöst.

Bei Containersendungen wird die Verschlussnummer in das Beförderungspapier eingetragen; bei der Übergabe wird geprüft, ob die Nummer mit dem Papier übereinstimmt.

Worauf bei der Überwachung geachtet wird

  • Stimmen das Ein- und Ausgangsbuch und der tatsächliche Bestand überein
  • Sind Anmeldungen und Protokolle vollständig
  • Funktionieren Verschluss und Sicherung des Bereichs
  • Wurden die Behandlungen im Rahmen der Bewilligung durchgeführt
  • Wurden die Fristregeln eingehalten

Warum Aufzeichnungsdisziplin so wichtig ist

Der Kern der Überwachung ist die Aufzeichnung. Die Abweichung zwischen der bei der Bestandsaufnahme ermittelten Menge und der Buchmenge muss null sein; jede Abweichung muss erklärt werden.

Deshalb ist die Aufzeichnung in einem guten Zolllager nichts, was man vorbereitet, wenn die Prüfung kommt, sondern etwas, das täglich geführt wird.

Was Sie als Warenbesitzer tun sollten

Fordern Sie Ihre Bestandsberichte regelmäßig an und vergleichen Sie sie mit Ihren eigenen Aufzeichnungen. Fragen Sie bei einer Abweichung nach, bevor sie größer wird.

Lassen Sie sich den Bestandsabgleich bei Teilentnahmen schriftlich geben; diese Unterlage ist die Grundlage für Sie und für Ihren Zollagenten.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu dieser Seite

Was geschieht, wenn der Verschluss gebrochen ist?

Der Sachverhalt wird protokolliert und der Zollbehörde angezeigt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wird weiter verfahren.

Kann ich das Zolllager jederzeit betreten?

Der Zutritt wird erfasst und ist bewilligungspflichtig. Sie können Ihre Ware nach Terminvereinbarung sehen; einen freien Zu- und Abgang gibt es nicht.

Wie oft wird geprüft?

Die Häufigkeit liegt im Ermessen der Behörde. In einem gut geführten Zolllager erfordert eine Prüfung keine gesonderte Vorbereitung, die Aufzeichnungen sind ohnehin aktuell.

Welche Unterlagen können bei einer Prüfung von mir als Warenbesitzer verlangt werden?

Verlangt wird in der Regel, dass Ihre Zolllageranmeldung mit den Handels- und Transportpapieren übereinstimmt; die Bestandsaufzeichnung selbst führt der Lagerhalter. Geprüft wird nicht die Menge der Papiere, sondern ob Aufzeichnung und Beleg dieselbe Ware beschreiben. Welche Unterlagen nötig sind, hängt von der Abfertigungsart ab — klären Sie das mit Ihrem Zollagenten.

Was passiert, wenn Aufzeichnung und tatsächlicher Bestand voneinander abweichen?

Die Ursache wird zuerst über die Aufzeichnungen gesucht: Zählfehler, vertauschte Kennzeichnung oder eine nicht erfasste Bewegung. Lässt sie sich nicht klären und die Aufzeichnung nicht berichtigen, wird der Sachverhalt protokolliert und der Zollverwaltung gemeldet, die über das Ergebnis entscheidet. Deshalb schützt die tagesgleiche Erfassung jeder Bewegung mehr als jede spätere Erklärung.

Woran erkenne ich vor Vertragsabschluss, dass ein Zolllager prüfungsbereit ist?

Der praktischste Test ist, den aktuellen Bestandsnachweis anzufordern und zu messen, wie schnell er kommt; ein prüfungsbereites Lager liefert ihn ohne besondere Vorbereitung. Fragen Sie außerdem, wie Zugänge erfasst werden und wer in verplombten Bereichen die Verantwortung trägt. Bleiben die Antworten vage, bleibt auch der Prüftag vage.

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