Ein Zolllager steht unter der Überwachung der Zollbehörde: Ein- und Auslagerungen sind bewilligungspflichtig, und der Bereich kann unter Zollverschluss gelegt werden. Der Verschluss ist die körperliche Entsprechung dieser Überwachung.
Für den Warenbesitzer ist diese Ordnung keine Einschränkung, sondern eine Sicherheit; sie belegt, dass der Bereich ohne Bewilligung der Behörde nicht geöffnet wurde.
Wozu der Verschluss dient
Der Verschluss zeigt, dass der geschlossene Bereich oder das Beförderungsmittel nicht unbefugt geöffnet wurde. Ein gebrochener oder nicht übereinstimmender Verschluss ist der erste Befund, der eine Prüfung auslöst.
Bei Containersendungen wird die Verschlussnummer in das Beförderungspapier eingetragen; bei der Übergabe wird geprüft, ob die Nummer mit dem Papier übereinstimmt.
Worauf bei der Überwachung geachtet wird
- Stimmen das Ein- und Ausgangsbuch und der tatsächliche Bestand überein
- Sind Anmeldungen und Protokolle vollständig
- Funktionieren Verschluss und Sicherung des Bereichs
- Wurden die Behandlungen im Rahmen der Bewilligung durchgeführt
- Wurden die Fristregeln eingehalten
Warum Aufzeichnungsdisziplin so wichtig ist
Der Kern der Überwachung ist die Aufzeichnung. Die Abweichung zwischen der bei der Bestandsaufnahme ermittelten Menge und der Buchmenge muss null sein; jede Abweichung muss erklärt werden.
Deshalb ist die Aufzeichnung in einem guten Zolllager nichts, was man vorbereitet, wenn die Prüfung kommt, sondern etwas, das täglich geführt wird.
Was Sie als Warenbesitzer tun sollten
Fordern Sie Ihre Bestandsberichte regelmäßig an und vergleichen Sie sie mit Ihren eigenen Aufzeichnungen. Fragen Sie bei einer Abweichung nach, bevor sie größer wird.
Lassen Sie sich den Bestandsabgleich bei Teilentnahmen schriftlich geben; diese Unterlage ist die Grundlage für Sie und für Ihren Zollagenten.
