Teilentnahme bedeutet, dass statt der gesamten im Zolllager befindlichen Ware nur die benötigte Menge entnommen und nur für diesen Teil die Abgaben gezahlt werden. Die restliche Menge bleibt weiter im Zolllager, und eine erneute Einlagerung ist nicht erforderlich.
Bei Sendungen mit hoher Tonnage ist dies die Praxis, die den Cashflow am stärksten entlastet.
Ein konkretes Beispiel
Stellen Sie sich eine Partie Coils von 500 Tonnen vor. Führen Sie sie vollständig ein, werden Einfuhrabgaben und Mehrwertsteuer für 500 Tonnen im Voraus gezahlt.
Lagern Sie sie in das Zolllager ein und entnehmen die 80 Tonnen, die Sie monatlich verarbeiten, zahlen Sie jeden Monat nur die Abgaben für 80 Tonnen. Die restlichen 420 Tonnen warten im Zolllager, und für sie entsteht keine Abgabenschuld.
Wie der Ablauf funktioniert
- Die zu entnehmende Menge wird festgelegt und dem Betreiber mitgeteilt
- Der Zollagent erstellt für diese Menge eine Einfuhranmeldung
- Die Abgaben werden gezahlt, und die Zollbehörde gibt die Auslagerung frei
- Das Zolllager lagert aus und erstellt ein Wiege- und Zählprotokoll
- Der Restbestand wird in das Ein- und Ausgangsbuch eingetragen und der Abgleich übermittelt
Warum die Bestandsverfolgung entscheidend ist
Nach jeder Teilentnahme müssen der Restbestand im Zolllager und der Buchbestand exakt übereinstimmen. Die kleinste Abweichung wächst und tritt bei der nächsten Entnahme oder Bestandsaufnahme zutage.
Ein seriöser Betreiber übermittelt den Bestandsabgleich bei jeder Entnahme schriftlich; diese Unterlage nützt auch Ihrem Zollagenten.
Bei welchen Erzeugnissen sie am häufigsten genutzt wird
Die Teilentnahme kommt vor allem bei Erzeugnissen mit hohem Stückwert und großer Tonnage zum Tragen: Coils, Betonstahl, Knüppel, Profile und Rohre sind typische Beispiele aus dem Stahlbereich.
Dieselbe Logik gilt auch für Maschinenteile, Chemikalien und verpackte Konsumgüter.
