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Wie funktioniert der Abgabenaufschub im Zolllager?

Der konkreteste Nutzen des Zolllagers: die Abgaben erst zu zahlen, wenn die Ware verkauft ist. Aber was heißt das in Zahlen?

Lager und Zoll 3 Min. Lesezeit

Im Zolllager werden Einfuhrabgaben und Mehrwertsteuer erst gezahlt, wenn die Ware ausgelagert wird. Solange die Ware im Zolllager liegt, gilt sie nicht als in den freien Verkehr überführt; die Abgabenschuld entsteht mit der Einfuhranmeldung.

Das ist keine Befreiung, sondern ein Aufschub: Die Abgaben entfallen nicht, der Zahlungszeitpunkt wird lediglich hinausgeschoben, bis die Ware verkauft ist oder in die Produktion geht.

Auswirkung auf das Betriebskapital

Werden die Abgaben im Voraus gezahlt, steht dieses Geld dem Unternehmen bis zum Verkauf der Ware nicht zur Verfügung. Bei einer Partie, die drei Monate wartet, bedeutet das eine Finanzierungslast von drei Monaten.

Das Zolllager beseitigt diese Last. Im Gegenzug zahlen Sie das Lagerentgelt; die Entscheidung fällt durch den Vergleich dieser beiden Zahlen.

Wie man die Entscheidung rechnet

Ein einfacher Vergleich genügt:

  • Betrag der aufgeschobenen Abgaben × erwartete Lagerdauer × Finanzierungskosten
  • Dem gegenüber: Entgelte für Lagerung, Behandlung und Unterlagen
  • Ist der erste Wert größer, bringt das Zolllager einen Nettovorteil

Bei abgabenintensiven Erzeugnissen wie Stahl in großen Tonnagen übersteigt die erste Zahl die zweite in der Regel deutlich. Bei geringwertiger, schnell umschlagender Ware schließt sich die Lücke.

In Verbindung mit der Teilentnahme

Der Aufschub ist für sich genommen stark; in Verbindung mit der Teilentnahme wird er noch stärker. Sie zahlen nur die Abgaben für die Menge, die Sie in dem betreffenden Monat verarbeiten.

So wird die Abgabenzahlung an den Verkaufsrhythmus gekoppelt — das ist die praktischste Lösung für das Problem der Lagerfinanzierung.

Worauf zu achten ist

  • Der Aufschub ist keine Befreiung; die Abgaben entstehen bei der Auslagerung in voller Höhe
  • Das Währungsrisiko bleibt während der Lagerdauer bei Ihnen
  • Das Lagerentgelt steigt proportional zur Dauer
  • Nach der Registrierung der Anmeldung beginnt die Frist von 30 Tagen zu laufen
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu dieser Seite

Wird im Zolllager auch die Mehrwertsteuer aufgeschoben?

Ja; da die Ware nicht in den freien Verkehr überführt wird, wird auch die bei der Einfuhr entstehende Mehrwertsteuer bis zur Auslagerung aufgeschoben. Lassen Sie die genaue Handhabung von Ihrem Zollagenten bestätigen.

Gilt der Abgabensatz zum Zeitpunkt der Auslagerung?

Die Abgabenerhebung richtet sich nach dem Recht, das im Zeitpunkt der Registrierung der Anmeldung gilt. Berücksichtigen Sie dies bei Erzeugnissen, bei denen Satzänderungen möglich sind.

Ist der Aufschub für jedes Erzeugnis vorteilhaft?

Nein. Bei gering belasteter, schnell umschlagender Ware kann das Lagerentgelt den Vorteil aufzehren. Die Entscheidung fällt durch den Vergleich der aufgeschobenen Abgaben mit den Lagerkosten.

Zahle ich bei einer Teilauslagerung die Abgaben für die gesamte Menge?

Nein; die Abgaben entstehen nur für die Menge, die Sie mit dieser Auslagerung in den freien Verkehr überführen — für den im Lager verbleibenden Teil bleibt die Zahlung aufgeschoben. So verteilt sich der Mittelabfluss auf Ihren Verkaufsrhythmus. Kalkulieren Sie bei der Partiegröße auch den Aufwand je Zollanmeldung mit.

Entstehen Einfuhrabgaben, wenn die Ware aus dem Lager wieder ins Ausland geht?

Nein; verlässt die Ware das Land, ohne in den freien Verkehr überführt zu werden, entstehen gar keine Einfuhrabgaben — das ist kein Aufschub, der abgabenauslösende Vorgang findet schlicht nie statt. Deshalb lohnt das Zolllager gerade bei Sendungen ohne feststehenden Käufer. Lassen Sie das Ausgangsverfahren vor dem Versand von Ihrem Zollagenten prüfen.

Wer zahlt die Abgaben, wenn die Ware im Lager den Eigentümer wechselt?

Die Abgaben entstehen im Moment der Auslagerung auf den Namen desjenigen, der die Anmeldung zur Überführung in den freien Verkehr abgibt; ein Verkauf während der Lagerung löst sie allein nicht aus. Übernimmt der Käufer die Auslagerung auf eigenen Namen, geht die Pflicht auf ihn über. Klären Sie Übertragung und die fällige Meldung an die Zollstelle vor Vertragsschluss mit Ihrem Zollagenten.

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