Ein Zolllager ist der Ort, an dem Einfuhrware ohne Zahlung der Einfuhrabgaben unter der Überwachung und mit Bewilligung der Zollbehörde gelagert wird. Das entscheidende Wort ist hier „Überwachung“: Die Ware befindet sich physisch in der Türkei, ist rechtlich aber noch nicht eingeführt.
Deshalb ist ein Zolllager weniger eine Lagerdienstleistung als ein Zollverfahren. Was ein Lager bietet, ist Raum; was ein Zolllager bietet, ist Zeit.
Welches Problem es löst
Ein Zolllager löst drei konkrete Probleme:
- Cashflow: Die Abgaben werden erst gezahlt, wenn die Ware ausgelagert wird
- Zeit: Die Ware wartet, bis der Käufer oder die Produktion bereit ist
- Flexibilität: Die Partie kann aufgeteilt und teilweise entnommen werden
Ablauf: Einlagerung, Verweildauer, Auslagerung
Die Ware gelangt mit einer Zolllageranmeldung in das Zolllager. Bei der Einlagerung wird sie gewogen und gezählt, und der Zustand der Verpackung wird erfasst; diese Aufzeichnung ist die Grundlage, auf die man sich bei späteren Auseinandersetzungen über Schäden stützt.
Während der Verweildauer werden Bestandsaufzeichnungen geführt, und jede Bewegung wird in das Ein- und Ausgangsbuch eingetragen. Die Auslagerung erfolgt nach der Anmeldung und der Bewilligung des Zolls; es kann die gesamte Menge oder ein Teil entnommen werden.
Für wen es geeignet ist
Es ist für jeden Importeur geeignet, der seine Ware nicht sofort verkaufen oder nicht sofort in die Produktion nehmen kann. Besonders deutlich ist der Nutzen bei folgenden Profilen:
- Importeure von Rohstoffen und Stahl in großen Tonnagen
- Händler, die Partien einführen, deren Käufer noch nicht feststeht
- Unternehmen, die in den Nahen Osten wiederausführen
- Betriebe mit saisonalem Verkauf, die ihren Bestand nicht im Voraus verzollen wollen
Worauf zu achten ist
Das Erste, worauf bei der Wahl eines Zolllagers zu achten ist, sind die Unterlagen: die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb des Zolllagers, Typ und Nummer, die zuständige Zollstelle und die All-Risk-Versicherungspolice.
Das Zweite ist die Disziplin bei den Aufzeichnungen. Qualität besteht in einem Zolllager weniger im Produkt selbst als in der Richtigkeit der Aufzeichnungen; die Abweichung zwischen der bei der Bestandsaufnahme ermittelten Menge und der Buchmenge muss null sein.
