Brandlöschausrüstung in einer Industrieanlage

Dürfen entzündliche und leicht entzündliche Stoffe im Zolllager gelagert werden?

Hier zieht das Recht eine klare Grenze. Fällt Ihre Ladung in diese Klasse, gehen Sie keinen Schritt weiter, ohne die Unterlage gesehen zu haben.

Lager und Zoll 2 Min. Lesezeit

Entzündliche und leicht entzündliche Stoffe dürfen nur in offenen und privaten Zolllagern gelagert werden, in denen dafür besondere Brandschutz- und Sicherungseinrichtungen bestehen. Das Recht zieht hier eine klare Grenze.

Das ist keine Wahlmöglichkeit, sondern eine Pflicht. Eine solche Ladung in einem Zolllager ohne diese Einrichtungen einzulagern, führt sowohl zu behördlichen Sanktionen als auch zu Problemen mit der Versicherung.

Welche Waren in diese Klasse fallen

Die Einstufung richtet sich nach den chemischen Eigenschaften und der Gefahrklasse der Ware. Farben, Verdünner, Lösungsmittel, Mineralölerzeugnisse, bestimmte Chemikalien und Druckbehälter sind typische Beispiele.

Lassen Sie sich anhand des Sicherheitsdatenblatts (SDB) des Herstellers und von Ihrem Zollagenten bestätigen, in welche Klasse Ihre Ladung fällt; raten Sie nicht.

Im Zolllager verlangte Einrichtungen

  • Feuerlöschanlage und geeignete Art von Löschmitteln
  • Getrennter Lagerbereich und Lüftung
  • Maßnahmen gegen statische Elektrizität und Funkenbildung
  • Brandschutzgutachten und die zugehörigen Bewilligungen
  • Besondere Schulung des Personals für diese Ladung

Wonach Sie fragen sollten

Verlangen Sie vom Zolllagerbetreiber das Brandschutzgutachten und die für diese Ladungsklasse erteilte Bewilligung. Eine mündliche Bestätigung genügt nicht.

Fragen Sie außerdem schriftlich, ob die Versicherungspolice diese Ladungsklasse abdeckt — viele Policen schließen Gefahrgut aus.

Was in einem Zolllager ohne diese Einrichtungen geschieht

Neben der behördlichen Sanktion liegt das eigentliche Risiko bei der Versicherung: Im Schadensfall greift die Police möglicherweise nicht, weil „rechtswidrig gelagert“ wurde.

Ein Betreiber, der sich hier flexibel zeigt, bietet Ihnen deshalb keinen Gefallen, sondern ein Risiko.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu dieser Seite

Darf jedes Zolllager entzündliche Stoffe aufnehmen?

Nein. Sie dürfen nur in Zolllagern gelagert werden, in denen dafür besondere Brandschutz- und Sicherungseinrichtungen bestehen.

Wie erfahre ich, ob meine Ladung in die Gefahrklasse fällt?

Lassen Sie es anhand des Sicherheitsdatenblatts (SDB) des Herstellers und der Zolltarifnummer von Ihrem Zollagenten beurteilen.

Deckt meine Versicherung Gefahrgut ab?

Viele Policen schließen Gefahrgut aus. Fragen Sie den Umfang vor Vertragsschluss schriftlich ab.

Wie prüfe ich, ob ein Zolllager wirklich für Gefahrstoffe ausgerüstet ist?

Fragen Sie vor Vertragsschluss schriftlich nach: welche Gefahrklassen das Lager annimmt, wie Brandschutz und Belüftung ausgelegt sind und ob die Ware in einem getrennten Bereich liegt. Eine mündliche Zusage genügt nicht; die akzeptierten Klassen gehören in Angebot und Vertrag. Lassen Sie die Nachweise zusätzlich von Ihrem Zollagenten prüfen.

Was passiert, wenn Gefahrgut an einem nicht ausgerüsteten Lager ankommt?

Die Ware wird nicht angenommen und wartet, bis eine andere Lösung gefunden ist. Dieses Warten bedeutet in der Regel zusätzlichen Transport, zusätzlichen Umschlag und Zeitverlust, denn die Sendung muss zu einem Betrieb mit passender Ausrüstung umgeleitet werden. Deshalb gehört die Einstufung vor die Transportplanung.

Was gilt, wenn nur eine Position der Sendung in die Gefahrklasse fällt?

Die riskanteste Position bestimmt die Planung; eine einzige Position kann das Ziel der ganzen Sendung ändern. Lässt sie sich trennen und separat versenden, kann die übrige Ware in ein normales Zolllager. Ob eine Trennung möglich ist, klären Sie gemeinsam mit Zollagent und Lagerbetreiber.

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