Die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb eines Zolllagers wird vom Handelsministerium erteilt; ein Ort ohne Bewilligung darf nicht als Zolllager genutzt werden. Die Bewilligung wird nach Prüfung der baulichen Gegebenheiten des Betriebs und der finanziellen und organisatorischen Eignung des Betreibers ausgestellt.
Dieser Beitrag richtet sich an zwei Leser: das Unternehmen, das über ein eigenes Zolllager nachdenkt, und den Importeur, der wissen will, welche Unterlage er von einem Betreiber verlangen sollte.
Die wichtigsten Voraussetzungen
Das Recht verlangt für einen Ort, der Zolllager werden soll, bestimmte bauliche und organisatorische Voraussetzungen. Die Einzelheiten hängen vom Typ des Zolllagers und der zu lagernden Ware ab; die wichtigsten Punkte sind:
- Geschlossene und/oder offene Fläche, die zur sicheren Verwahrung der Ware geeignet ist
- Eine Ein- und Ausgangsordnung, die der zollamtlichen Überwachung entspricht
- Ein Aufzeichnungssystem: Ein- und Ausgangsbuch und Bestandsverfolgung
- Brandschutzeinrichtungen; bei Lagerung entzündlicher Stoffe eine besondere Anlage
- Eine All-Risk-Versicherung für das Zolllager
- Gewerbeerlaubnis, Steuerbescheinigung und Handelsregistereintrag
Wie das Verfahren abläuft
Der Antrag wird über die Zollstelle gestellt, der der Betrieb zugeordnet sein wird. Der Betrieb wird vor Ort besichtigt; sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Bewilligung ausgestellt und dem Zolllager eine Nummer zugeteilt.
Die Nummer bezeichnet dieses Zolllager eindeutig und wird in den Anmeldungen verwendet. Für die Einzelheiten des Verfahrens und die jeweils geltenden Anforderungen wenden Sie sich an das Recht des Handelsministeriums und an Ihren Zollagenten.
Lohnt sich ein eigenes Zolllager
Ein eigenes Zolllager zu errichten bedeutet Aufwand für Gebäude, Bewilligung, Personal, Versicherung und laufende Überwachung. Diese Investition amortisiert sich nur bei ständiger Einfuhr in großem Umfang.
Für Unternehmen, die einige Partien im Jahr einführen oder deren Volumen schwankt, ist der Einkauf einer Dienstleistung im offenen Zolllager fast immer wirtschaftlicher.
Was Sie als Importeur verlangen sollten
Wenn Sie mit einem Betreiber arbeiten, verlangen Sie Bewilligung, Typ und Nummer; erfragen Sie die zuständige Zollstelle. Diese drei Angaben sind der kürzeste Weg, sich zu vergewissern, dass das Zolllager tatsächlich ein Zolllager ist.
Arbeiten Sie nicht mit einem Betreiber, der diese Unterlagen zurückhält.
