Außenansicht eines Lagergebäudes

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb eines Zolllagers

Wenn Sie über ein eigenes Zolllager nachdenken: Wie sieht das Verfahren aus? Und welche Unterlage sollten Sie verlangen, wenn Sie mit einem Betreiber arbeiten?

Lager und Zoll 3 Min. Lesezeit

Die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb eines Zolllagers wird vom Handelsministerium erteilt; ein Ort ohne Bewilligung darf nicht als Zolllager genutzt werden. Die Bewilligung wird nach Prüfung der baulichen Gegebenheiten des Betriebs und der finanziellen und organisatorischen Eignung des Betreibers ausgestellt.

Dieser Beitrag richtet sich an zwei Leser: das Unternehmen, das über ein eigenes Zolllager nachdenkt, und den Importeur, der wissen will, welche Unterlage er von einem Betreiber verlangen sollte.

Die wichtigsten Voraussetzungen

Das Recht verlangt für einen Ort, der Zolllager werden soll, bestimmte bauliche und organisatorische Voraussetzungen. Die Einzelheiten hängen vom Typ des Zolllagers und der zu lagernden Ware ab; die wichtigsten Punkte sind:

  • Geschlossene und/oder offene Fläche, die zur sicheren Verwahrung der Ware geeignet ist
  • Eine Ein- und Ausgangsordnung, die der zollamtlichen Überwachung entspricht
  • Ein Aufzeichnungssystem: Ein- und Ausgangsbuch und Bestandsverfolgung
  • Brandschutzeinrichtungen; bei Lagerung entzündlicher Stoffe eine besondere Anlage
  • Eine All-Risk-Versicherung für das Zolllager
  • Gewerbeerlaubnis, Steuerbescheinigung und Handelsregistereintrag

Wie das Verfahren abläuft

Der Antrag wird über die Zollstelle gestellt, der der Betrieb zugeordnet sein wird. Der Betrieb wird vor Ort besichtigt; sind die Voraussetzungen erfüllt, wird die Bewilligung ausgestellt und dem Zolllager eine Nummer zugeteilt.

Die Nummer bezeichnet dieses Zolllager eindeutig und wird in den Anmeldungen verwendet. Für die Einzelheiten des Verfahrens und die jeweils geltenden Anforderungen wenden Sie sich an das Recht des Handelsministeriums und an Ihren Zollagenten.

Lohnt sich ein eigenes Zolllager

Ein eigenes Zolllager zu errichten bedeutet Aufwand für Gebäude, Bewilligung, Personal, Versicherung und laufende Überwachung. Diese Investition amortisiert sich nur bei ständiger Einfuhr in großem Umfang.

Für Unternehmen, die einige Partien im Jahr einführen oder deren Volumen schwankt, ist der Einkauf einer Dienstleistung im offenen Zolllager fast immer wirtschaftlicher.

Was Sie als Importeur verlangen sollten

Wenn Sie mit einem Betreiber arbeiten, verlangen Sie Bewilligung, Typ und Nummer; erfragen Sie die zuständige Zollstelle. Diese drei Angaben sind der kürzeste Weg, sich zu vergewissern, dass das Zolllager tatsächlich ein Zolllager ist.

Arbeiten Sie nicht mit einem Betreiber, der diese Unterlagen zurückhält.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu dieser Seite

Wer erteilt die Zolllagerbewilligung?

Das Handelsministerium. Der Antrag läuft über die Zollstelle, der das Zolllager zugeordnet sein wird.

Darf ein Lager ohne Bewilligung als Zolllager genutzt werden?

Nein. An einem Ort ohne Bewilligung darf keine Ware unter zollamtlicher Überwachung gelagert werden.

Wozu dient die Zolllagernummer?

Sie bezeichnet jedes Zolllager eindeutig und steht in der Anmeldung. Lagern Sie keine Ware an einer Adresse ein, deren Nummer sich nicht überprüfen lässt.

Wie lange dauert es, bis die Zolllagerbewilligung erteilt wird?

Eine feste Frist gibt es nicht; sie hängt von der Vollständigkeit des Antrags, der baulichen Bereitschaft des Standorts und der Prüfung durch die zuständige Zollstelle ab. Planen Sie deshalb keine Wareneingänge an diese Adresse und sagen Sie keine Liefertermine zu, bevor die Bewilligung vorliegt. Den Zeitrahmen erfragen Sie bei Ihrem Zollagenten und der Zollstelle.

Endet die Verantwortung, sobald die Bewilligung erteilt ist?

Nein; die Bewilligung setzt voraus, dass die geforderten Bedingungen während des gesamten Betriebs eingehalten werden. Baulicher Zustand, Buchführung und Bestandsordnung sowie die Vorkehrungen für die Zollaufsicht müssen so bleiben wie bei der Antragstellung. Vor Änderungen am Standort, beim Betreiber oder in der Nutzung sprechen Sie zuerst mit der Zollstelle und Ihrem Zollagenten.

Was nimmt Ihnen ein Betreiber ab, wenn Sie kein eigenes Zolllager bauen?

Der Bewilligungsantrag, die Investition in Gebäude und Ausstattung sowie die laufenden Pflichten des Zolllagerbetriebs bleiben beim Betreiber; Sie kümmern sich nur um die Lagerung Ihrer eigenen Ware. Ein eigenes Zolllager lohnt sich, wenn Ihr Warenfluss stetig, mengenstark und an einem Punkt gebündelt ist. Ist der Fluss unregelmäßig, ersparen Sie sich mit dem Dienstleister Fixkosten und Bewilligungsverantwortung.

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