Gang eines Hochregallagers

Zolllagerarten: Zolllager der Typen A, B, C, D, E und F

Zolllager werden zunächst in offene und private Lager unterteilt, danach nach Verantwortung und Betriebsweise in sechs Typen. Welcher passt zu Ihnen?

Lager und Zoll 3 Min. Lesezeit

Zolllager werden zunächst in zwei Gruppen unterteilt, offene und private: In ein offenes Zolllager darf jeder Ware einlagern, in ein privates nur der Betreiber seine eigene Ware. Unterhalb dieser Unterscheidung stehen die Typen A, B und F (offen) sowie C, D und E (privat).

Der Typ bestimmt, in wessen Verantwortung und nach welchen Regeln Ihre Ware gelagert wird. Deshalb sollte man von einem Zolllagerbetreiber den Typ zusammen mit der Zolllagernummer verlangen.

Offene Zolllager: Typ A, B und F

Offene Zolllager nehmen Ware Dritter an. Der Unterschied zwischen ihnen liegt darin, bei wem die Verantwortung liegt.

Typen des offenen Zolllagers
Typ ADer Betreiber ist verantwortlich; er führt die Bestandsaufzeichnungen. Der häufigste Typ.
Typ BDie Verantwortung liegt beim Warenbesitzer; der Betreiber stellt nur den Raum bereit.
Typ FEin von der Zollbehörde selbst betriebenes Zolllager.

Private Zolllager: Typ C, D und E

In ein privates Zolllager kommt nur die eigene Ware des Betreibers; der Betreiber ist zugleich Eigentümer der Ware.

Typen des privaten Zolllagers
Typ CBetreiber und Warenbesitzer sind dieselbe Person.
Typ DÄhnlich wie Typ C; bei der Auslagerung kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Typ EEin bewilligungsgebundenes privates Zolllager, für das keine bestimmte Lagerstätte verlangt wird.

Welcher Typ zu Ihnen passt

Wenn Sie ein Importeur sind, der eigene Ware einlagern lässt, ist das offene Zolllager vom Typ A die häufigste und praktischste Lösung: Der Betreiber ist verantwortlich, er führt die Bestandsaufzeichnungen, und Sie verfolgen lediglich Ihre Ware.

Für Unternehmen mit ständiger Einfuhr in großem Umfang, die im eigenen Betrieb lagern möchten, kommt ein privates Zolllager vom Typ C oder D in Betracht; dafür müssen Sie jedoch eine eigene Zolllagerbewilligung erlangen.

Warum nach der Zolllagernummer gefragt wird

Die Zolllagernummer wird vom Handelsministerium vergeben und bezeichnet jedes Zolllager eindeutig. Sie steht in der Anmeldung.

Lagern Sie keine Ware an einer Adresse ein, deren Nummer sich nicht überprüfen lässt. Wird die Nummer zusammen mit dem Typ verlangt, ist damit auch der Status des Zolllagers bestätigt.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu dieser Seite

Welcher Zolllagertyp ist der häufigste?

Das offene Zolllager vom Typ A. Es nimmt Ware Dritter an, und die Verantwortung liegt beim Betrieb; die meisten Importeure arbeiten mit diesem Typ.

Bei wem liegt das Risiko im Zolllager vom Typ B?

Beim Warenbesitzer. Beim Typ B stellt der Betreiber nur den Raum bereit; Bestand und Verantwortung liegen beim Warenbesitzer. Klären Sie diesen Unterschied vor Vertragsschluss.

Wie erfahre ich den Zolllagertyp?

Indem Sie vom Betreiber die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb des Zolllagers sowie Typ und Nummer verlangen. Arbeiten Sie nicht mit einem Betreiber, der diese Angaben zurückhält.

Wer betreibt ein Zolllager vom Typ F?

Die Zollbehörde selbst. Auch Typ F ist ein offenes Zolllager, in dem Waren Dritter eingelagert werden dürfen; der Unterschied ist, dass nicht ein privates Unternehmen, sondern die Behörde Betreiber ist. Leistungsumfang und Arbeitsweise richten sich deshalb nach den Regeln der Behörde — fragen Sie vorab, wenn Sie Umschlag oder Zusatzleistungen brauchen.

Für welche Unternehmen eignen sich private Zolllager (C, D, E)?

Nur für Unternehmen, die ausschließlich eigene Waren lagern. Im privaten Zolllager sind Warenbesitzer und Betreiber dieselbe Partei; Waren Dritter dürfen nicht eingelagert werden. Ohne dauerhaft hohes eigenes Importvolumen ist es meist praktischer, Lagerdienstleistungen einzukaufen; klären Sie den passenden Typ mit Ihrem Zollagenten.

Kann ich Ware von einem Zolllager in ein anderes verbringen?

Ja; mit Zustimmung der Zollstelle kann Ware von einem Zolllager in ein anderes verbracht werden, ohne dass das Verfahren beendet wird. Sie bleibt dabei unter zollamtlicher Überwachung, sodass keine Einfuhrabgaben entstehen und im aufnehmenden Lager lediglich ein neuer Eintrag eröffnet wird. Lassen Sie vorher Typ und zuständige Zollstelle beider Lager von Ihrem Zollagenten prüfen.

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