Lagertor und Verladerampe

Der Unterschied zwischen offenem und privatem Zolllager

Der Unterschied lässt sich in einem Satz erfassen: Wem gehört die Ware? Die Folgen reichen jedoch von der Verantwortung bis zu den Kosten.

Lager und Zoll 3 Min. Lesezeit

In ein offenes Zolllager darf Ware Dritter eingelagert werden, in ein privates Zolllager dagegen nur die eigene Ware des Betreibers. Die gesamte Unterscheidung steckt in diesem Satz; alle weiteren Unterschiede folgen daraus.

Wenn Sie als Importeur Ihre Ware im Betrieb eines anderen lagern lassen wollen, muss dieser Betrieb zwingend den Status eines offenen Zolllagers haben.

Bei wem liegt die Verantwortung

Im offenen Zolllager ist der Betreiber für die Verwahrung der Ware verantwortlich (beim Typ A). Bestandsaufzeichnung, Bestandsaufnahme und die Anmeldung gegenüber der Zollbehörde sind seine Pflicht.

Im privaten Zolllager sind Betreiber und Warenbesitzer dieselbe Person, sodass die Verantwortung ohnehin in einer Hand liegt.

Kostenvergleich

Im offenen Zolllager kaufen Sie eine Lagerdienstleistung ein: Sie zahlen nach Quadratmetern oder Tonnage für die Dauer der Lagerung. Eine feste Investition tätigen Sie nicht.

Ein privates Zolllager zu errichten bedeutet dagegen Kosten für Gebäude, Bewilligung, Personal und Versicherung. Diese Investition amortisiert sich nur bei ständiger Einfuhr in großem Umfang.

Entscheidungstabelle
Unregelmäßige / saisonale EinfuhrOffenes Zolllager
Einige Partien pro JahrOffenes Zolllager
Ständig und in großem UmfangPrivates Zolllager kann geprüft werden
Unternehmen ohne eigenen BetriebOffenes Zolllager
Wenn keine feste Investition gewünscht istOffenes Zolllager

Das Bewilligungsverfahren

Beide Typen unterliegen der Bewilligung des Handelsministeriums zur Errichtung und zum Betrieb eines Zolllagers. Für die Bewilligung eines privaten Zolllagers müssen Sie in Ihrem eigenen Betrieb die Anforderungen an Bauweise, Sicherheit und Aufzeichnungen erfüllen.

Um ein offenes Zolllager zu nutzen, brauchen Sie dagegen selbst keinerlei Bewilligung; die Bewilligung liegt beim Betreiber, und Sie kaufen die Dienstleistung ein.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu dieser Seite

Kann ich meine eigene Ware in das private Zolllager eines anderen einlagern?

Nein, das können Sie nicht. In ein privates Zolllager kommt nur die eigene Ware des Betreibers; für Ware Dritter ist ein offenes Zolllager erforderlich.

Wird meine Ware im offenen Zolllager mit der Ware anderer vermischt?

Nein. Jede Partie wird als eigene Position erfasst und physisch getrennt gestapelt; das Ein- und Ausgangsbuch verfolgt jede Bewegung auf Partieebene.

Wann ist es sinnvoll, ein privates Zolllager zu errichten?

Wenn Sie ständig, in großem Umfang und vorhersehbar einführen. Andernfalls kommen die Kosten für Gebäude, Bewilligung, Personal und Versicherung teurer als der Einkauf einer Lagerdienstleistung.

Wer ist verantwortlich, wenn meine Ware im Zolllager beschädigt wird?

Im offenen Zolllager ist der Betreiber für die Verwahrung der Ware verantwortlich; im privaten Zolllager sind Betreiber und Warenbesitzer dieselbe Person, sodass die Verantwortung ohnehin in einer Hand liegt. Das gilt für den Typ A; beim Typ B liegen Bestand und Verantwortung beim Warenbesitzer. Lassen Sie sich vor Vertragsschluss den Lagertyp und den Umfang der Versicherungspolice schriftlich geben.

Brauche ich selbst eine Bewilligung, um ein offenes Zolllager zu nutzen?

Nein, Sie brauchen keine: Die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb des Zolllagers liegt beim Betreiber, und Sie kaufen lediglich die Dienstleistung ein. Ein privates Zolllager wird dagegen nur bewilligt, wenn Sie in Ihrem eigenen Betrieb die Anforderungen an Bauweise, Sicherheit und Aufzeichnungen erfüllen. Lassen Sie sich die Bewilligung vor Vertragsschluss zeigen.

Mein Volumen ist groß, aber ich habe keinen eigenen Betrieb. Geht ein privates Zolllager trotzdem?

Ohne eigenen Betrieb nicht: Die Bewilligung ist an eine Betriebsstätte gebunden, die die Anforderungen an Bauweise, Sicherheit und Aufzeichnungen erfüllt. Ein großes Volumen allein genügt nicht; Sie müssten diese Betriebsstätte erst schaffen. Für Unternehmen ohne eigenen Betrieb führt der Weg über das offene Zolllager: keine feste Investition, Zahlung nach Quadratmetern oder Tonnage für die Dauer der Lagerung.

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