Eine Freizone ist ein Gebiet, das zwar innerhalb der Landesgrenzen liegt, zollrechtlich aber als außerhalb der Zollgrenze gilt und in dem für Handels- und Industrietätigkeiten besondere Anreize gewährt werden. In der Türkei sind die Freizonen im Gesetz Nr. 3218 geregelt.
Der wichtigste Unterschied zum Zolllager ist, dass in der Freizone produziert werden darf. Das Zolllager ist ein reines Lagerverfahren.
Was sie bietet
- Da sie als außerhalb der Zollgrenze gilt, entstehen keine Einfuhrabgaben
- Herstellungs-, Montage- und Bearbeitungstätigkeiten sind erlaubt
- Die Ware kann ohne Fristbegrenzung verbleiben
- Handel und Lagerung innerhalb der Zone sind flexibel
Der Unterschied zum Zolllager
| Rechtsnatur | Freizone: geografisches Gebiet · Zolllager: Zollverfahren |
|---|---|
| Produktion | In der Freizone möglich, im Zolllager nicht |
| Einrichtung | In der Freizone wird eine Gesellschaft gegründet, im Zolllager eine Leistung eingekauft |
| Dauer | Bei beiden im Grundsatz unbegrenzt |
| Für wen | Freizone: Hersteller/Investor · Zolllager: Importeur/Händler |
Welche für Sie passt
Wenn Sie die Ware nur lagern und danach einführen oder in ein anderes Land senden wollen, ist das Zolllager einfacher, schneller und günstiger: Sie müssen keine Gesellschaft gründen, sondern kaufen die Leistung ein.
Wenn Sie herstellen, montieren oder bearbeiten wollen, kommt die Freizone in Betracht; für eine Tätigkeit dort sind jedoch Gesellschaftsgründung und Genehmigungsverfahren erforderlich.
Ein verbreiteter Irrtum
Die Vorstellung, „die Freizone ist immer vorteilhafter“, ist falsch. Der Vorteil hängt von der Art der Tätigkeit ab.
Für einen Importeur, der nur Lagerbedarf hat, liegen die Einrichtungskosten für eine Freizone weit über dem Preis einer Leistung im Zolllager.
