Gestapelte Container im Hafen

Der Unterschied zwischen Freizone und Zolllager

Beide schieben Abgaben auf. Um den Unterschied zu verstehen, genügt eine Frage: Werden Sie produzieren?

Außenhandel und Transit 2 Min. Lesezeit

Der grundlegende Unterschied zwischen Freizone und Zolllager ist dieser: Die Freizone ist ein geografisches Gebiet, und dort darf produziert werden; das Zolllager ist ein Zollverfahren, und dort finden nur Lagerung und übliche Behandlungen statt.

Beide ermöglichen der Ware ein abgabenfreies Verweilen; wenn Ihr Bedarf jedoch nicht die Produktion ist, ist das Zolllager fast immer praktischer und günstiger.

Eine einzige Frage für die Entscheidung

Werden Sie an der Ware einen Vorgang vornehmen, der ihre Beschaffenheit verändert? Lautet die Antwort „nein“, genügt das Zolllager.

Lautet die Antwort „ja“, lässt das Zolllagerverfahren dies ohnehin nicht zu; dann sind die Freizone oder der aktive Veredelungsverkehr zu prüfen.

Einrichtungs- und Betriebsaufwand

Für eine Tätigkeit in der Freizone sind Gesellschaftsgründung, Genehmigung und Mietvertrag erforderlich; es entstehen Fixkosten.

Im Zolllager kaufen Sie dagegen eine Leistung ein: Sie schließen einen Vertrag, lagern die Ware ein und zahlen nach Nutzung.

Geografische Flexibilität

Freizonen liegen an bestimmten Punkten; die Ware muss dorthin befördert werden. Zolllager sind dagegen an Häfen, Walzwerken und Grenzübergängen weitaus häufiger anzutreffen.

Wenn Sie die Transportkosten einrechnen, macht diese Verteilung einen Unterschied.

Die Gemeinsamkeit

In beiden Fällen gilt die Ware als nicht in den freien Verkehr der Türkei überführt, und es entstehen keine Einfuhrabgaben. Die Abgaben werden fällig, wenn die Ware in den Binnenmarkt gelangt.

Deshalb sind beide keine Konkurrenten, sondern zwei verschiedene Strukturen für verschiedene Bedürfnisse.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu dieser Seite

Was ist günstiger?

Für reinen Lagerbedarf das Zolllager. In der Freizone entstehen Kosten für Gesellschaft und Genehmigung; das ist nur sinnvoll, wenn produziert wird.

Können beide zusammen genutzt werden?

Ja; die Ware kann vom Zolllager in die Freizone oder umgekehrt befördert werden. Der Vorgang läuft über das Versandverfahren.

Gibt es einen Unterschied bei der Dauer?

Bei beiden gibt es im Grundsatz keine Fristbegrenzung. Im Zolllager läuft nach der Registrierung der Anmeldung eine Frist von 30 Tagen.

Darf im Zolllager produziert werden?

Nein; das Zolllager ist ein Lagerverfahren, Arbeiten, die die Beschaffenheit der Ware verändern, sind dort nicht zulässig. Erlaubt sind Behandlungen zur Erhaltung der Ware, zur Verbesserung ihrer Aufmachung oder zur Marktvorbereitung: Sortieren, Wiegen, Etikettieren, Umpacken. Wer fertigen will, landet bei der Freizone; lassen Sie den geplanten Vorgang vorab von Ihrem Zollagenten einordnen.

Mein Werk liegt weit von der nächsten Freizone entfernt, was wähle ich?

Wenn der Standort die Einschränkung ist, ist das Zolllager die flexiblere Antwort; eine Freizone ist ein fest umgrenztes Areal, Zolllager entstehen dort, wo der Bedarf ist: am Hafen, nahe einem Grenzübergang oder direkt neben dem Werk. Kürzere Wege zum Produktions- oder Versandort senken Inlandtransportkosten und Laufzeit unmittelbar. Ohne Fertigungsbedarf spricht das für das Zolllager.

Wann genau entsteht die Steuer?

Die Steuer entsteht, sobald die Ware in den freien Verkehr übergeht; in beiden Varianten wird während der Lagerung nichts gezahlt, sondern erst beim Eintritt in den Inlandsmarkt. Geht die Ware aus dem Zolllager oder der Freizone direkt ins Ausland, entsteht gar keine Einfuhrabgabe. Bei noch offenem Käufer schonen beide Wege die Liquidität; entscheidend ist der Fertigungsbedarf.

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