Der grundlegende Unterschied zwischen Freizone und Zolllager ist dieser: Die Freizone ist ein geografisches Gebiet, und dort darf produziert werden; das Zolllager ist ein Zollverfahren, und dort finden nur Lagerung und übliche Behandlungen statt.
Beide ermöglichen der Ware ein abgabenfreies Verweilen; wenn Ihr Bedarf jedoch nicht die Produktion ist, ist das Zolllager fast immer praktischer und günstiger.
Eine einzige Frage für die Entscheidung
Werden Sie an der Ware einen Vorgang vornehmen, der ihre Beschaffenheit verändert? Lautet die Antwort „nein“, genügt das Zolllager.
Lautet die Antwort „ja“, lässt das Zolllagerverfahren dies ohnehin nicht zu; dann sind die Freizone oder der aktive Veredelungsverkehr zu prüfen.
Einrichtungs- und Betriebsaufwand
Für eine Tätigkeit in der Freizone sind Gesellschaftsgründung, Genehmigung und Mietvertrag erforderlich; es entstehen Fixkosten.
Im Zolllager kaufen Sie dagegen eine Leistung ein: Sie schließen einen Vertrag, lagern die Ware ein und zahlen nach Nutzung.
Geografische Flexibilität
Freizonen liegen an bestimmten Punkten; die Ware muss dorthin befördert werden. Zolllager sind dagegen an Häfen, Walzwerken und Grenzübergängen weitaus häufiger anzutreffen.
Wenn Sie die Transportkosten einrechnen, macht diese Verteilung einen Unterschied.
Die Gemeinsamkeit
In beiden Fällen gilt die Ware als nicht in den freien Verkehr der Türkei überführt, und es entstehen keine Einfuhrabgaben. Die Abgaben werden fällig, wenn die Ware in den Binnenmarkt gelangt.
Deshalb sind beide keine Konkurrenten, sondern zwei verschiedene Strukturen für verschiedene Bedürfnisse.
