Das Versandverfahren ist das Verfahren, das die Beförderung von Ware von einer Zollstelle zu einer anderen ermöglicht, wobei die Einfuhrabgaben ausgesetzt bleiben. Die Ware bleibt auf dem gesamten Weg unter zollamtlicher Überwachung.
Im gemeinsamen Versandverfahren heißt das Dokument, das für nicht im freien Verkehr befindliche Ware ausgestellt wird, T1; für Ware im freien Verkehr wird T2 verwendet.
Wie es funktioniert
Bei der Abgangszollstelle wird angemeldet und eine Sicherheit geleistet. Die Ware wird unter Verschluss gelegt und muss innerhalb der festgesetzten Frist die Bestimmungszollstelle erreichen.
Bei der Ankunft werden Verschluss und Menge geprüft; der Vorgang wird erledigt und die Sicherheit freigegeben. Ein nicht erledigtes Versandverfahren führt dazu, dass die Sicherheit vereinnahmt wird.
Die Sicherheitsleistung
Im Versandverfahren wird eine Sicherheit verlangt, weil die Abgaben ausgesetzt sind. Höhe und Form richten sich nach Ware und Beförderungsweg.
Für Unternehmen mit häufigen Vorgängen können Erleichterungen wie eine Gesamtsicherheit in Betracht kommen; lassen Sie die Eignung von Ihrem Zollagenten prüfen.
Das Verhältnis zum Zolllager
Aus dem Zolllager ausgelagerte Ware kann im Versandverfahren zu einer anderen Zollstelle oder ins Ausland befördert werden. Ebenso kann im Versand eintreffende Ware in das Zolllager aufgenommen werden.
In der Praxis sind die häufigsten Anwendungen Beförderungen vom Hafen zum Zolllager und vom Zolllager zum Grenzübergang.
Das häufigste Problem
Dass das Versandverfahren nicht fristgerecht erledigt wird. Erreicht das Fahrzeug zwar das Ziel, werden die Papiere aber nicht vervollständigt, bleibt der Vorgang offen.
Deshalb müssen die beiden Ansprechpartner auf Abgangs- und Bestimmungsseite Informationen austauschen, ohne aufeinander zu warten.
