Fahrzeuge warten am Grenzübergang auf die Zollabfertigung

Versandverfahren und T1-Dokument

Soll Ware von A nach B befördert werden, ohne dass Abgaben anfallen, ist das Versandverfahren das, was dies möglich macht.

Außenhandel und Transit 2 Min. Lesezeit

Das Versandverfahren ist das Verfahren, das die Beförderung von Ware von einer Zollstelle zu einer anderen ermöglicht, wobei die Einfuhrabgaben ausgesetzt bleiben. Die Ware bleibt auf dem gesamten Weg unter zollamtlicher Überwachung.

Im gemeinsamen Versandverfahren heißt das Dokument, das für nicht im freien Verkehr befindliche Ware ausgestellt wird, T1; für Ware im freien Verkehr wird T2 verwendet.

Wie es funktioniert

Bei der Abgangszollstelle wird angemeldet und eine Sicherheit geleistet. Die Ware wird unter Verschluss gelegt und muss innerhalb der festgesetzten Frist die Bestimmungszollstelle erreichen.

Bei der Ankunft werden Verschluss und Menge geprüft; der Vorgang wird erledigt und die Sicherheit freigegeben. Ein nicht erledigtes Versandverfahren führt dazu, dass die Sicherheit vereinnahmt wird.

Die Sicherheitsleistung

Im Versandverfahren wird eine Sicherheit verlangt, weil die Abgaben ausgesetzt sind. Höhe und Form richten sich nach Ware und Beförderungsweg.

Für Unternehmen mit häufigen Vorgängen können Erleichterungen wie eine Gesamtsicherheit in Betracht kommen; lassen Sie die Eignung von Ihrem Zollagenten prüfen.

Das Verhältnis zum Zolllager

Aus dem Zolllager ausgelagerte Ware kann im Versandverfahren zu einer anderen Zollstelle oder ins Ausland befördert werden. Ebenso kann im Versand eintreffende Ware in das Zolllager aufgenommen werden.

In der Praxis sind die häufigsten Anwendungen Beförderungen vom Hafen zum Zolllager und vom Zolllager zum Grenzübergang.

Das häufigste Problem

Dass das Versandverfahren nicht fristgerecht erledigt wird. Erreicht das Fahrzeug zwar das Ziel, werden die Papiere aber nicht vervollständigt, bleibt der Vorgang offen.

Deshalb müssen die beiden Ansprechpartner auf Abgangs- und Bestimmungsseite Informationen austauschen, ohne aufeinander zu warten.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu dieser Seite

Was ist der Unterschied zwischen T1 und T2?

T1 wird für Ware ausgestellt, die NICHT im freien Verkehr ist, T2 für Ware im freien Verkehr.

Wie lang ist die Versandfrist?

Die Frist wird von der Abgangszollstelle nach Beförderungsweg und -art festgesetzt. Wird sie überschritten, kommt es zu behördlichen Maßnahmen.

Bekommt man die Sicherheit zurück?

Wird der Vorgang bei der Bestimmungszollstelle ordnungsgemäß erledigt, wird die Sicherheit freigegeben.

Wann ist für Ware ins Zolllager eine Versandanmeldung nötig?

Eine Versandanmeldung ist nötig, sobald Ware vom Eingangszollamt ins Zolllager gebracht wird, ohne dass die Abgaben gezahlt werden. Im Hafen oder am Grenzübergang bleibt die Ware unter zollamtlicher Überwachung und fährt unter dieser Anmeldung; bei der Einlagerung wird das Verfahren beendet. Klären Sie die passende Anmeldung vor dem Transport mit Ihrem Zollagenten.

Wer haftet für die Versandanmeldung und wer stellt die Sicherheit?

Die Verantwortung liegt beim Inhaber des Verfahrens, also bei der Partei, die die Anmeldung im eigenen Namen abgibt. Die Sicherheit kann in der Praxis der Warenbesitzer, der Frachtführer oder die im Vertrag benannte Partei stellen; wer sie stellt, gehört ausdrücklich in den Transportvertrag. Klären Sie diesen Punkt vor dem Versand mit Ihrem Zollagenten.

Was ist zu tun, wenn sich während des Versands Strecke oder Fahrzeug ändert?

Änderungen werden nicht eigenmächtig vorgenommen, sondern der zuständigen Zollstelle gemeldet. Wechseln Fahrzeug oder Strecke wegen einer Panne, eines Unfalls oder einer Umladung, muss der Vorgang aktenkundig werden, sonst stimmen Anmeldung und tatsächliche Lage beim Bestimmungszollamt nicht überein. Melden Sie das unverzüglich über den Frachtführer und Ihren Zollagenten.

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