Beim Transithandel wird die Ware nicht in die Türkei eingeführt; sie passiert das Land lediglich oder wartet eine Zeit lang und wird dann in ein anderes Land weitergeleitet. In der Türkei entstehen keine Einfuhrabgaben.
Diese Struktur ist für den Händler gedacht, der die Türkei nicht als Absatzmarkt, sondern als Umschlag- und Wartepunkt nutzt.
In welchen Fällen sie nützlich ist
- Wenn das Zoll- oder Finanzierungsverfahren im Bestimmungsland noch nicht abgeschlossen ist
- Wenn eine große Partie aufgeteilt an mehrere Käufer versandt werden soll
- Wenn eine Seefrachtsendung auf die Straße umgeschlagen werden soll
- Wenn Lagerkosten oder Risiko im Bestimmungsland hoch sind
Die Rolle des Zolllagers
Im Transithandel ist das Zolllager der Punkt, an dem die Ware wartet und aufgeteilt wird. Solange die Ware im Zolllager liegt, gilt sie nicht als in die Türkei eingeführt.
Während der Wartezeit können übliche Behandlungen wie Trennen, Etikettieren und Umpacken vorgenommen werden; danach geht die Ware in Teilen oder als Ganzes auf den Weg.
Warum die Geografie wichtig ist
Im Transithandel bestimmt die Entfernung die Kosten. Ein Zolllager nahe am Abgangshafen und am Grenzübergang des Bestimmungslandes verkürzt den gesamten Transport.
Der Golf von İskenderun ist in dieser Hinsicht im Vorteil: Hafen, die Walzwerke der Region und die Landgrenzen zu Syrien und dem Irak liegen nahe beieinander.
Worauf zu achten ist
Transitvorgänge unterliegen einer eigenen Unterlagenordnung; klären Sie Anmeldung und Sicherheitsleistung mit Ihrem Zollagenten.
Auch die Unterlagenordnung des Bestimmungslandes muss von Anfang an bekannt sein: Ein fehlendes Papier lässt die Ladung an der Grenze warten.
