Verladung von Fracht auf ein Schiff im Hafen

Was ist die Wiederausfuhr (Re-Export)?

Geht die Ware in ein anderes Land, ohne in die Türkei zu gelangen, nennt man das Wiederausfuhr. Das Zolllager steht im Zentrum dieses Geschäfts.

Außenhandel und Transit 3 Min. Lesezeit

Wiederausfuhr bedeutet, dass Ware, die in der Türkei nicht in den freien Verkehr überführt wurde, in ein anderes Land gesandt wird. Da die Ware nicht eingeführt wird, entstehen in der Türkei keine Einfuhrabgaben.

Das Zolllager ist der natürliche Mittelpunkt dieses Vorgangs: Die Ware kommt an, wartet, wird bei Bedarf aufgeteilt und wieder ausgeführt.

Wann sie genutzt wird

  • Wenn eine Partie eingeführt wird, deren Käufer noch nicht feststeht
  • Wenn eine große Partie auf mehrere Länder verteilt werden soll
  • Wenn sich das Zollverfahren im Bestimmungsland hinzieht
  • Wenn eine Seefrachtsendung auf die Straße umgeschlagen werden soll

Der Ablauf

Die Ware wird mit einer Zolllageranmeldung in das Zolllager aufgenommen. Sobald Käufer und Sendung feststehen, wird die Wiederausfuhr angemeldet, und die Ware verlässt das Lager mit Bewilligung des Zolls.

Bei der Auslagerung werden Wiegen und Zählen wiederholt; der Bestand wird fortgeschrieben. Teilsendungen sind möglich, die Restmenge bleibt weiter im Zolllager.

Der Unterschied zwischen Wiederausfuhr und Versand

Im Versandverfahren passiert die Ware die Türkei nur; in der Regel hält sie nicht oder nur kurz an. Bei der Wiederausfuhr wird die Ware dagegen in das Zolllager aufgenommen, wartet unbestimmt lange und wird dann ausgeführt.

In der Praxis werden beide zusammen genutzt: Die Ware kommt im Versandverfahren ins Zolllager, wartet und wird anschließend wieder ausgeführt.

Worauf zu achten ist

Die Unterlagenordnung des Bestimmungslandes muss von Anfang an bekannt sein; manche Länder verlangen Ursprungs-, Analyse- oder Konformitätsbescheinigungen.

Außerdem können Verpackung und Kennzeichnung während der Wartezeit im Zolllager vervollständigt werden; das löst Probleme an der Grenze im Voraus.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu dieser Seite

Gibt es bei der Wiederausfuhr eine Mehrwertsteuererstattung?

Da die Ware nicht eingeführt wird, entstehen weder Einfuhrabgaben noch Einfuhrumsatzsteuer; eine Erstattung stellt sich daher anders dar. Lassen Sie Ihren Fall von Ihrem Steuerberater und Ihrem Zollagenten prüfen.

Kann ich einen Teil der Partie ausführen und den Rest einführen?

Ja, das können Sie. Auf eine Partie im Zolllager können für unterschiedliche Mengen unterschiedliche Verfahren angewendet werden; deshalb ist die Bestandsverfolgung entscheidend.

Gibt es bei der Wiederausfuhr eine Fristgrenze?

Im Zolllagerverfahren ist die Verweildauer unbegrenzt; nach der Registrierung der Anmeldung läuft eine Frist von 30 Tagen.

Wann ist die Wiederausfuhr besser als ein reiner Transit?

Die Wiederausfuhr ist die bessere Wahl, wenn Käufer, Menge oder Bestimmungsland noch nicht feststehen. Ware im Zolllager kann während der Wartezeit geteilt und an verschiedene Käufer getrennt versandt werden. Stehen Route und Käufer von Anfang an fest, ist der reine Transit ohne Entladung schneller.

Was passiert, wenn sich Käufer oder Bestimmungsland während der Lagerung ändern?

Käufer und Bestimmungsland können sich ändern, solange die Ware im Zolllager liegt; genau dafür wird die Wiederausfuhr meist genutzt. Da die Ware nicht eingeführt wird, entstehen die Papiere für den neuen Käufer erst beim Ausgang. Ist eine Änderung nach der Registrierung der Anmeldung nötig, lassen Sie das Vorgehen von Ihrem Zollagenten bestätigen.

Welchen Ursprung hat wieder ausgeführte Ware?

Der Ursprung der Ware ändert sich durch die Lagerung nicht; auch wenn sie über die Türkei ausgeht, bleibt das Herstellungsland das Ursprungsland. Käufer verlangen meist einen Ursprungsnachweis, bewahren Sie deshalb die ursprünglichen Eingangspapiere bis zum Abschluss der Sendung auf. Klären Sie vor dem Versand mit Käufer und Zollagent, welches Dokument verlangt wird.

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