Wiederausfuhr bedeutet, dass Ware, die in der Türkei nicht in den freien Verkehr überführt wurde, in ein anderes Land gesandt wird. Da die Ware nicht eingeführt wird, entstehen in der Türkei keine Einfuhrabgaben.
Das Zolllager ist der natürliche Mittelpunkt dieses Vorgangs: Die Ware kommt an, wartet, wird bei Bedarf aufgeteilt und wieder ausgeführt.
Wann sie genutzt wird
- Wenn eine Partie eingeführt wird, deren Käufer noch nicht feststeht
- Wenn eine große Partie auf mehrere Länder verteilt werden soll
- Wenn sich das Zollverfahren im Bestimmungsland hinzieht
- Wenn eine Seefrachtsendung auf die Straße umgeschlagen werden soll
Der Ablauf
Die Ware wird mit einer Zolllageranmeldung in das Zolllager aufgenommen. Sobald Käufer und Sendung feststehen, wird die Wiederausfuhr angemeldet, und die Ware verlässt das Lager mit Bewilligung des Zolls.
Bei der Auslagerung werden Wiegen und Zählen wiederholt; der Bestand wird fortgeschrieben. Teilsendungen sind möglich, die Restmenge bleibt weiter im Zolllager.
Der Unterschied zwischen Wiederausfuhr und Versand
Im Versandverfahren passiert die Ware die Türkei nur; in der Regel hält sie nicht oder nur kurz an. Bei der Wiederausfuhr wird die Ware dagegen in das Zolllager aufgenommen, wartet unbestimmt lange und wird dann ausgeführt.
In der Praxis werden beide zusammen genutzt: Die Ware kommt im Versandverfahren ins Zolllager, wartet und wird anschließend wieder ausgeführt.
Worauf zu achten ist
Die Unterlagenordnung des Bestimmungslandes muss von Anfang an bekannt sein; manche Länder verlangen Ursprungs-, Analyse- oder Konformitätsbescheinigungen.
Außerdem können Verpackung und Kennzeichnung während der Wartezeit im Zolllager vervollständigt werden; das löst Probleme an der Grenze im Voraus.
