Beratungsgespräch im Büro

Was ist ein Zollagent und welche Aufgaben hat er?

Zollagent und Zolllagerbetreiber werden häufig verwechselt. Beide leisten Unterschiedliches und arbeiten zusammen.

Lager und Zoll 2 Min. Lesezeit

Der Zollagent ist der befugte Berufsangehörige, der die Anmeldungen und Förmlichkeiten nach dem Zollrecht im Namen des Warenbesitzers erledigt. Er erstellt die Anmeldung und verfolgt die Vorgänge gegenüber der Behörde.

Der Zolllagerbetreiber dagegen verwahrt die Ware körperlich, führt die Aufzeichnungen und nimmt die Behandlungen vor. Die beiden Berufe ersetzen einander nicht; sie arbeiten zusammen.

Was der Zollagent tut

  • Erstellt Zollanmeldungen und lässt sie registrieren
  • Bestimmt die Zolltarifnummer und berechnet die Abgaben
  • Berät bei der Wahl des Zollverfahrens
  • Führt den Schriftverkehr mit der Behörde und Rechtsbehelfsverfahren
  • Verfolgt Befreiungs-, Förder- und Bescheinigungsverfahren

Was der Zolllagerbetreiber tut

  • Verwahrt und stapelt die Ware körperlich
  • Erstellt Wiege-, Zähl- und Messprotokolle
  • Führt das Ein- und Ausgangsbuch und die Bestandsaufzeichnungen
  • Führt die üblichen Behandlungen durch
  • Erstellt bei Teilentnahmen den Bestandsabgleich

Wie beide zusammenarbeiten

In einem gesunden Ablauf hält das Zolllager die Daten, die der Zollagent braucht, schon vor der Anmeldung bereit: Menge, Verpackung, Wiegeergebnis. Der Zollagent wiederum teilt dem Zolllager den Stand von Anmeldung und Bewilligung mit.

Warten beide Seiten aufeinander, zieht sich der Vorgang hin; informieren sie einander vorab, gibt es am Tag der Auslagerung keine Überraschungen.

Bei der Wahl des Zollagenten

Erfahrung in Ihrer Warengruppe ist wichtig: Stahl, Lebensmittel und Chemikalien erfordern unterschiedliches Wissen über Zolltarifnummern und Recht.

Der Vertrag wird unmittelbar zwischen Ihnen und dem Zollagenten geschlossen; der Zolllagerbetreiber ist an diesem Verhältnis nicht beteiligt.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu dieser Seite

Darf ein Zolllagerbetreiber auch als Zollagent tätig werden?

Nein. Die Tätigkeit als Zollagent ist ein eigener, an eine Befugnis gebundener Beruf; die Anmeldung erstellt der Zollagent.

Kann ich ohne Zollagenten einführen?

In der Praxis werden Anmeldeförmlichkeiten über einen Zollagenten abgewickelt. Lassen Sie sich die Möglichkeit und die Voraussetzungen einer Abwicklung im eigenen Namen vom Recht und von der Behörde bestätigen.

Ist das Honorar des Zollagenten im Lagerentgelt enthalten?

Nein. Es sind zwei getrennte Leistungen und zwei getrennte Verträge; auch die Angebote kommen getrennt.

Wann sollte ich den Zollagenten einschalten?

Am besten bevor die Ware auf den Weg geht, also während die Unterlagen erstellt werden. Der Zollagent berät von Anfang an zur Zolltarifnummer, zu den erforderlichen Genehmigungen und Papieren sowie zum passenden Zollverfahren. Ein Dokumentenmangel, der erst nach Ankunft im Hafen oder im Lager auffällt, verlängert den Ablauf.

Kann mein Zollagent die Daten meiner eingelagerten Ware direkt einsehen?

Ja, dafür genügt Ihre Weisung an den Lagerbetreiber. Wir geben die für die Anmeldung nötigen Eingangs-, Bestands- und Auslagerungsdaten dann unmittelbar an Ihren Zollagenten weiter, und Sie sehen dieselben Angaben. Ohne Ihre Weisung werden keine Angaben zu Ihrer Ware an Dritte herausgegeben.

Bestimmt das Lagerunternehmen, mit welchem Zollagenten ich arbeite?

Nein, die Wahl des Zollagenten liegt allein bei Ihnen. Der Lagerbetreiber stimmt sich mit jedem von Ihnen beauftragten Zollagenten ab; Sie können auch mit Ihrem bisherigen weiterarbeiten. Auf Wunsch nennen wir Ihnen einen Namen, verpflichtend ist das jedoch nicht.

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