Der Zollagent ist der befugte Berufsangehörige, der die Anmeldungen und Förmlichkeiten nach dem Zollrecht im Namen des Warenbesitzers erledigt. Er erstellt die Anmeldung und verfolgt die Vorgänge gegenüber der Behörde.
Der Zolllagerbetreiber dagegen verwahrt die Ware körperlich, führt die Aufzeichnungen und nimmt die Behandlungen vor. Die beiden Berufe ersetzen einander nicht; sie arbeiten zusammen.
Was der Zollagent tut
- Erstellt Zollanmeldungen und lässt sie registrieren
- Bestimmt die Zolltarifnummer und berechnet die Abgaben
- Berät bei der Wahl des Zollverfahrens
- Führt den Schriftverkehr mit der Behörde und Rechtsbehelfsverfahren
- Verfolgt Befreiungs-, Förder- und Bescheinigungsverfahren
Was der Zolllagerbetreiber tut
- Verwahrt und stapelt die Ware körperlich
- Erstellt Wiege-, Zähl- und Messprotokolle
- Führt das Ein- und Ausgangsbuch und die Bestandsaufzeichnungen
- Führt die üblichen Behandlungen durch
- Erstellt bei Teilentnahmen den Bestandsabgleich
Wie beide zusammenarbeiten
In einem gesunden Ablauf hält das Zolllager die Daten, die der Zollagent braucht, schon vor der Anmeldung bereit: Menge, Verpackung, Wiegeergebnis. Der Zollagent wiederum teilt dem Zolllager den Stand von Anmeldung und Bewilligung mit.
Warten beide Seiten aufeinander, zieht sich der Vorgang hin; informieren sie einander vorab, gibt es am Tag der Auslagerung keine Überraschungen.
Bei der Wahl des Zollagenten
Erfahrung in Ihrer Warengruppe ist wichtig: Stahl, Lebensmittel und Chemikalien erfordern unterschiedliches Wissen über Zolltarifnummern und Recht.
Der Vertrag wird unmittelbar zwischen Ihnen und dem Zollagenten geschlossen; der Zolllagerbetreiber ist an diesem Verhältnis nicht beteiligt.
