Die Incoterms sind standardisierte Lieferklauseln, die festlegen, an welchem Punkt Kosten und Gefahr zwischen Käufer und Verkäufer übergehen. Sie werden von der Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegeben; die aktuelle Fassung ist Incoterms 2020.
Die Incoterms regeln weder das Eigentum noch die Zahlungsbedingungen. Sie beantworten nur zwei Fragen: Wer trägt die Kosten, und wo geht die Gefahr über?
Für alle Beförderungsarten verwendbar
| EXW | Lieferung ab Werk des Verkäufers; Gefahr und Kosten von Anfang an beim Käufer |
|---|---|
| FCA | Lieferung an den Frachtführer am benannten Ort |
| CPT | Beförderung bis zum Bestimmungsort beim Verkäufer, Gefahr geht bei Übergabe über |
| CIP | CPT zuzüglich Versicherung durch den Verkäufer |
| DAP | Lieferung am Bestimmungsort auf dem Beförderungsmittel |
| DPU | Lieferung am Bestimmungsort nach dem Entladen |
| DDP | Verzollte Lieferung am Bestimmungsort; weitestgehende Pflichten des Verkäufers |
Nur für See- und Binnenschifffahrt
| FAS | Lieferung längsseits Schiff |
|---|---|
| FOB | Lieferung an Bord; die Gefahr geht auf dem Schiff über |
| CFR | Fracht beim Verkäufer, Gefahr geht bei der Verladung über |
| CIF | CFR zuzüglich Versicherung durch den Verkäufer |
Das Verhältnis zum Zolllager
Bei einer Ladung, die in das Zolllager gelangt, bestimmt die Lieferklausel, welche Kosten wem zufallen: Entladung, Beförderung, Versicherung und Zollkosten werden danach aufgeteilt.
Bei einer CIF-Lieferung etwa liegen Fracht und Versicherung beim Verkäufer; Einfuhrverzollung und Zolllagerkosten trägt jedoch der Käufer. Schreiben Sie das im Vertrag eindeutig fest.
Der häufigste Fehler
Die dem Seetransport eigenen Klauseln (FOB, CIF) bei Containertransporten zu verwenden. Da der Container am Hafen im Terminal übergeben wird, ist der Punkt des Gefahrübergangs in der Praxis mit FCA/CIP zutreffender bestimmt.
Der zweithäufigste Fehler besteht darin, bei einem DDP-Verkauf die Abgaben- und Konformitätspflichten im Bestimmungsland zu unterschätzen.
