Unterzeichnung amtlicher Dokumente im Büro

Wie wird eine Zolllageranmeldung erstellt?

Die Anmeldung erstellt Ihr Zollagent; sind die Angaben auf Seiten des Zolllagers jedoch nicht richtig vorbereitet, stockt der Vorgang schon im ersten Schritt.

Lager und Zoll 3 Min. Lesezeit

Die Zolllageranmeldung ist die Anmeldung, die der Zollbehörde zur Überführung der Ware in das Zolllagerverfahren vorgelegt wird, und sie wird vom Zollagenten erstellt. Die Rolle des Zolllagerbetreibers besteht darin, die Angaben und Unterlagen, auf denen die Anmeldung beruht, richtig und rechtzeitig vorzubereiten.

In der Praxis stockt der Vorgang nicht an der Anmeldung selbst, sondern an den ihr zugrunde liegenden Daten: eine Menge, die nicht stimmt, ein fehlendes Protokoll oder eine falsch eingetragene Zolllagernummer.

Für die Anmeldung erforderliche Angaben

Die vom Zolllager vorzubereitenden Kernangaben sind:

  • Zolllagernummer und zuständige Zollstelle
  • Art, Zolltarifnummer und Menge der Ware
  • Ergebnis von Wiegen und Zählen (mit Protokoll)
  • Art der Verpackung, Anzahl der Packstücke und deren Zustand
  • Angaben aus dem Beförderungspapier (Konnossement / CMR)

Der Ablauf Schritt für Schritt

Wenn die Ware im Zolllager eintrifft, wird zunächst eine körperliche Kontrolle durchgeführt: Sie wird gewogen und gezählt, und der Zustand der Verpackung wird fotografiert. Diese Aufzeichnung ist die Grundlage für die angemeldete Menge.

Anschließend werden die Protokolle an den Zollagenten übermittelt, die Anmeldung wird registriert, und die Ware wird mit Bewilligung der Zollbehörde in das Zolllager aufgenommen. Die Einlagerung wird in das Ein- und Ausgangsbuch eingetragen.

Die drei häufigsten Fehler

  • Mengenabweichung: Die Menge im Konnossement stimmt nicht mit dem tatsächlichen Wiegeergebnis überein; die Abweichung muss vor der Anmeldung festgestellt und protokolliert werden
  • Fehlende Erfassung der Verpackung: Wird eine beschädigt angelieferte Verpackung nicht erfasst, wird strittig, ob der Schaden im Zolllager entstanden ist
  • Verspätete Meldung: Wird die nach der Registrierung der Anmeldung laufende Frist von 30 Tagen versäumt, hat das behördliche Folgen

Wer macht was

Verteilung der Verantwortung
Die Anmeldung erstellenZollagent
Wiegen, Zählen, ProtokollZolllagerbetreiber
Erfassung des VerpackungszustandsZolllagerbetreiber
FristüberwachungBetreiber und Zollagent gemeinsam
Zahlung der AbgabenWarenbesitzer
Häufig gestellte Fragen

Fragen zu dieser Seite

Kann ich die Zolllageranmeldung selbst erstellen?

Das Erstellen einer Zollanmeldung ist an eine Befugnis gebunden; in der Praxis erstellt sie der Zollagent. Der Zolllagerbetreiber übernimmt diese Aufgabe nicht, er bereitet die Daten vor.

Was passiert, wenn in der Anmeldung eine falsche Menge steht?

Es ist eine Berichtigung erforderlich, und der Vorgang verlängert sich. Deshalb muss die Abweichung zwischen dem tatsächlichen Wiegeergebnis und der Menge in den Unterlagen VOR der Anmeldung festgestellt und protokolliert werden.

Wie viele Tage habe ich nach der Registrierung der Anmeldung?

Die Förmlichkeiten müssen innerhalb von 30 Tagen abgeschlossen werden (Zollverordnung Art. 389).

Welche Angaben brauche ich vom Lagerhalter für die Zollanmeldung?

Vom Lagerhalter kommen der Lagerort samt zuständiger Zollstelle, Anzahl und Art der Packstücke sowie das Gewicht aus der tatsächlichen Verwiegung. Wenn Sie diese Angaben zusammen mit den Versandpapieren in einer Datei an Ihren Zollagenten geben, stockt der Vorgang nicht gleich im ersten Schritt.

Wann sollte die Vorbereitung der Zollanmeldung beginnen?

Die Datenaufbereitung sollte beginnen, bevor die Ware im Lager eintrifft; sobald Verwiegung und Stückzahl feststehen, ist die Anmeldung ohne Verzug registrierbereit. Wartet man auf die Ankunft und sammelt die Daten erst dann, steht die Ware und das Risiko einer Berichtigung steigt. Den genauen Zeitpunkt der Registrierung lassen Sie sich für Ihre Sendungsart vom Zollagenten bestätigen.

Wer trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben?

Für die Richtigkeit der Anmeldung stehen der Anmelder und der in seinem Namen handelnde Zollagent ein; der Lagerhalter verantwortet seine eigenen Aufzeichnungen und die von ihm getroffenen tatsächlichen Feststellungen. Deshalb werden Verwiegung und Stückzahl protokolliert, und der Zollagent stützt die Anmeldung auf diese Feststellung.

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