Die Zolllageranmeldung ist die Anmeldung, die der Zollbehörde zur Überführung der Ware in das Zolllagerverfahren vorgelegt wird, und sie wird vom Zollagenten erstellt. Die Rolle des Zolllagerbetreibers besteht darin, die Angaben und Unterlagen, auf denen die Anmeldung beruht, richtig und rechtzeitig vorzubereiten.
In der Praxis stockt der Vorgang nicht an der Anmeldung selbst, sondern an den ihr zugrunde liegenden Daten: eine Menge, die nicht stimmt, ein fehlendes Protokoll oder eine falsch eingetragene Zolllagernummer.
Für die Anmeldung erforderliche Angaben
Die vom Zolllager vorzubereitenden Kernangaben sind:
- Zolllagernummer und zuständige Zollstelle
- Art, Zolltarifnummer und Menge der Ware
- Ergebnis von Wiegen und Zählen (mit Protokoll)
- Art der Verpackung, Anzahl der Packstücke und deren Zustand
- Angaben aus dem Beförderungspapier (Konnossement / CMR)
Der Ablauf Schritt für Schritt
Wenn die Ware im Zolllager eintrifft, wird zunächst eine körperliche Kontrolle durchgeführt: Sie wird gewogen und gezählt, und der Zustand der Verpackung wird fotografiert. Diese Aufzeichnung ist die Grundlage für die angemeldete Menge.
Anschließend werden die Protokolle an den Zollagenten übermittelt, die Anmeldung wird registriert, und die Ware wird mit Bewilligung der Zollbehörde in das Zolllager aufgenommen. Die Einlagerung wird in das Ein- und Ausgangsbuch eingetragen.
Die drei häufigsten Fehler
- Mengenabweichung: Die Menge im Konnossement stimmt nicht mit dem tatsächlichen Wiegeergebnis überein; die Abweichung muss vor der Anmeldung festgestellt und protokolliert werden
- Fehlende Erfassung der Verpackung: Wird eine beschädigt angelieferte Verpackung nicht erfasst, wird strittig, ob der Schaden im Zolllager entstanden ist
- Verspätete Meldung: Wird die nach der Registrierung der Anmeldung laufende Frist von 30 Tagen versäumt, hat das behördliche Folgen
Wer macht was
| Die Anmeldung erstellen | Zollagent |
|---|---|
| Wiegen, Zählen, Protokoll | Zolllagerbetreiber |
| Erfassung des Verpackungszustands | Zolllagerbetreiber |
| Fristüberwachung | Betreiber und Zollagent gemeinsam |
| Zahlung der Abgaben | Warenbesitzer |
