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Was ist CBAM? Was sich 2026 für Stahlexporte geändert hat

Das CO₂-Grenzausgleichssystem der EU ist keine reine Berichtspflicht mehr, sondern eine Zahlungspflicht. Fristen, Schwellen und Datenpflichten für Unternehmen, die Stahl in die EU liefern.

Stahlprodukt-Leitfaden 5 Min. Lesezeit

CBAM ist das CO₂-Grenzausgleichssystem der Europäischen Union (Carbon Border Adjustment Mechanism, türkisch SKDM). Es belegt die CO₂-Emissionen, die bei der Herstellung von in die EU eingeführten Waren wie Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemitteln, Strom und Wasserstoff entstehen, mit einem Preis – ähnlich dem, den Hersteller in der EU im Emissionshandelssystem (EU-EHS) zahlen.

Eingeführt wurde der Mechanismus mit der Verordnung (EU) 2023/956. In der Übergangsphase vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025 galt nur eine Berichtspflicht; seit dem 1. Januar 2026 läuft die endgültige Phase. Für die Türkei, die erhebliche Mengen Stahl in die EU verkauft, bedeutet das einen neuen Kostenposten, der sich direkt auf die Exportpreise auswirkt.

Was sich 2026 geändert hat

  • Zugelassener CBAM-Anmelder: In der endgültigen Phase muss ein Einführer oder indirekter Zollvertreter zugelassen sein, um erfasste Waren oberhalb der Schwelle in die EU einzuführen. Wer bis zum 31. März 2026 einen Antrag gestellt hatte, durfte bis zur Entscheidung weiter einführen.
  • 50-Tonnen-Schwelle: Nach der Änderungsverordnung (EU) 2025/2083 entsteht keine Pflicht, wenn die Gesamtnettomasse an Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemitteln und Zement, die ein Einführer in einem Kalenderjahr einführt, 50 Tonnen nicht übersteigt. Wird die Schwelle überschritten, sind alle Einfuhren dieses Jahres erfasst; Strom und Wasserstoff profitieren nicht davon.
  • Jährliche Erklärung und Zertifikate: CBAM-Erklärung und Abgabe der Zertifikate für die Einfuhren eines Jahres sind bis zum 30. September des Folgejahres fällig; die erste Frist für Einfuhren aus 2026 ist der 30. September 2027. Der Verkauf der Zertifikate über die gemeinsame zentrale Plattform soll am 1. Februar 2027 beginnen.
  • Preis: Der Zertifikatspreis ist an die Versteigerungspreise des EU-EHS gekoppelt; für 2026 wird ein Quartalsdurchschnitt veröffentlicht, ab 2027 ein Wochenpreis.

Wie die Belastung entsteht

Die Zahl der abzugebenden Zertifikate richtet sich nach den grauen Emissionen des Produkts, also den bei seiner Herstellung freigesetzten Tonnen CO₂-Äquivalent. Bei Eisen- und Stahlerzeugnissen werden in der endgültigen Phase die direkten Emissionen berücksichtigt.

Die kostenlosen Emissionszertifikate für Hersteller in der EU werden ab 2026 schrittweise abgebaut, und die CBAM-Belastung setzt im gleichen Maß ein. Da 2026 erst 2,5 Prozent der kostenlosen Zuteilung entfallen, bleibt die Last im ersten Jahr vergleichsweise begrenzt; der Anteil steigt jedes Jahr, bis die kostenlose Zuteilung 2034 vollständig endet.

Ein im Ursprungsland tatsächlich gezahlter CO₂-Preis kann abgezogen werden, wenn er nachgewiesen ist. In der Türkei hat das Klimagesetz Nr. 7552 (Amtsblatt vom 9. Juli 2025) die rechtliche Grundlage für ein Emissionshandelssystem geschaffen; die Einzelheiten werden in Durchführungsvorschriften festgelegt. Ein im Inland gezahlter CO₂-Preis könnte künftig von der Belastung in der EU abziehbar werden.

Tatsächliche Daten oder Standardwerte

Der Einführer in der EU kann die grauen Emissionen auf zwei Wegen erklären: mit den tatsächlichen Emissionsdaten der Herstelleranlage oder mit den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Standardwerten. Werden tatsächliche Daten verwendet, müssen die Emissionen von einer akkreditierten Prüfstelle verifiziert sein; Standardwerte sind vorsichtig angesetzt und führen daher oft zu einer höheren Belastung.

Deshalb verlangen Käufer in der EU von türkischen Lieferanten anlagenbezogene Emissionsdaten. Die von der Kommission veröffentlichte Kommunikationsvorlage (Communication Template) wird häufig genutzt, um Daten vom Hersteller an den Käufer weiterzugeben.

Welche Stahlprodukte erfasst sind

Der Anwendungsbereich ist über Codes der Kombinierten Nomenklatur festgelegt: der größte Teil der Eisen- und Stahlerzeugnisse aus Kapitel 72 – Halbzeug, warmgewalzte und beschichtete Flacherzeugnisse, Stäbe und Profile – sowie bestimmte Rohre, Profile und Verbindungselemente aus Kapitel 73. Ob Ihr Produkt erfasst ist, sehen Sie, wenn Sie die ersten acht Stellen seiner Ausfuhr-Tarifnummer mit der Liste im Anhang der CBAM-Verordnung vergleichen.

Entlang der Wertschöpfungskette – vom Halbzeug wie dem Knüppel bis zum Betonstahl – summieren sich die Emissionen; die grauen Emissionen eines Fertigprodukts schließen die der eingesetzten Vorprodukte ein. Deshalb schlägt der Emissionsunterschied zwischen Elektrolichtbogenofen und Hochofenroute jetzt direkt auf den Preis durch.

Was Stahllieferanten in die EU jetzt tun sollten

  • Ermitteln Sie für jede Position, die Sie herstellen oder liefern, den KN-Code und halten Sie fest, ob sie erfasst ist.
  • Fordern Sie von der Herstelleranlage – bei Fremdware von Ihrem Lieferanten – anlagenbezogene Emissionsdaten und den Überwachungs- bzw. Prüfplan an.
  • Klären Sie, ob Ihr Käufer die jährliche 50-Tonnen-Schwelle überschreitet und ob er zugelassener Anmelder ist.
  • Regeln Sie im Kaufvertrag die Pflicht zur Datenlieferung und die Aufteilung der CBAM-Kosten.

Für Ware im Zolllager gilt nichts anderes: CBAM fragt nicht, aus welchem Hafen oder Lager die Ware kommt, sondern in welcher Anlage sie hergestellt wurde. Auch wenn Stahl aus einem Drittland aus einem Zolllager in der Türkei in die EU wiederausgeführt wird, werden die Emissionsdaten bei der Ursprungsanlage angefordert. Die CO₂-Kosten gehören damit dauerhaft zu den Faktoren, die die Stahlpreise bestimmen.

Häufig gestellte Fragen

Fragen zu dieser Seite

Sind SKDM und CBAM dasselbe?

Ja. CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism, auf Deutsch CO₂-Grenzausgleichssystem; im Türkischen heißt es Sınırda Karbon Düzenleme Mekanizması, kurz SKDM. Das türkische Handelsministerium und die Exporteursverbände verwenden in türkischsprachigen Schreiben die Abkürzung SKDM.

Zahlt der türkische Exporteur die CBAM-Belastung?

Rechtlich liegt die Pflicht beim zugelassenen Anmelder in der EU, also beim Einführer, der die Zertifikate kauft und abgibt. Da die Belastung aber nach den Emissionen des Produkts berechnet wird, bestimmen die vom türkischen Hersteller gelieferten Daten und sein Emissionsniveau die Kosten unmittelbar – und diese Kosten fließen meist in die Preisverhandlungen ein.

Was umfasst die 50-Tonnen-Schwelle?

Die mit der Verordnung (EU) 2025/2083 eingeführte Schwelle bezieht sich auf die Gesamtnettomasse an Eisen- und Stahl-, Aluminium-, Düngemittel- und Zementerzeugnissen, die ein Einführer in einem Kalenderjahr in die EU einführt. Wer 50 Tonnen nicht überschreitet, bleibt außerhalb der Pflicht; wird die Schwelle überschritten, sind alle Einfuhren dieses Jahres erfasst. Strom und Wasserstoff profitieren nicht von der Schwelle.

Wann werden CBAM-Zertifikate gekauft?

Der Verkauf über die gemeinsame zentrale Plattform soll am 1. Februar 2027 beginnen. Zertifikate für Einfuhren aus 2026 werden mit der jährlichen Erklärung abgegeben, die bis zum 30. September 2027 fällig ist. Ab 2027 muss das Konto am Ende jedes Quartals Zertifikate für mindestens die Hälfte der grauen Emissionen der im laufenden Jahr eingeführten Waren enthalten.

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