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GTİP steht für Gümrük Tarife İstatistik Pozisyonu, die Zolltarif- und Statistikposition: die 12-stellige Nummer, unter der jede ein- oder ausgeführte Ware im türkischen Zolltarif geführt wird. In der Zollanmeldung wird die Ware mit dieser Nummer bezeichnet, und Zollsatz, etwaiger Zusatzzoll, Einfuhrkontrollen, Statistik und Fördermaßnahmen hängen alle davon ab.
Deshalb ist die GTİP keine Formalie. Eine falsche Nummer bedeutet zu wenig oder zu viel gezahlte Abgaben, eine übersehene Genehmigung oder eine Nacherhebung samt Strafe bei einer nachträglichen Prüfung. Die richtige Nummer zeigt die tatsächlichen Kosten schon vor der Kaufentscheidung.
So liest man die 12 Stellen
Nach Angaben des türkischen Handelsministeriums besteht die GTİP aus vier Ebenen. Die ersten sechs Stellen sind weltweit gleich; die folgenden Stellen fügen zuerst die Unterteilung der EU und dann die der Türkei hinzu.
| Stellen 1–6 | Harmonisiertes System (HS): gemeinsamer Code aller Mitglieder der Weltzollorganisation |
|---|---|
| Stellen 7–8 | Kombinierte Nomenklatur (KN): Unterteilung der EU |
| Stellen 9–10 | Nationale Position: für unterschiedliche Abgabenregelungen in der Türkei |
| Stellen 11–12 | Statistische Position: für die statistische Einordnung |
Die ersten zwei Stellen bezeichnen das Kapitel, die ersten vier die Position. Kapitel 72 heißt etwa „Eisen und Stahl“, Kapitel 73 „Waren aus Eisen oder Stahl“. Da die Nummer bis zur sechsten Stelle international ist, weist der HS-Code auf der Rechnung eines ausländischen Lieferanten bei den ersten sechs Stellen meist den Weg; die letzten sechs Stellen bestimmen Sie anhand des türkischen Tarifs.
GTİP-Beispiele für Stahlprodukte
Beim Stahl entscheiden Erzeugnisform, Breite, Dicke, Walzverfahren, Beschichtung und Legierung über die Einreihung; dasselbe Coil wechselt die Position, sobald es beschichtet ist. Die vierstelligen Positionen unten zeigen, wo Produkte wie warmgewalztes Band oder verzinktes Blech zu finden sind:
| 7207 | Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl – Knüppel (Billets) |
|---|---|
| 7208 | Flachgewalzte Erzeugnisse, 600 mm breit oder mehr, warmgewalzt, nicht plattiert oder überzogen (HRC) |
| 7209 | Flachgewalzte Erzeugnisse, 600 mm breit oder mehr, kaltgewalzt, nicht plattiert oder überzogen (CRC) |
| 7210 | Flachgewalzte Erzeugnisse, 600 mm breit oder mehr, plattiert oder überzogen (verzinkt, lackiert) |
| 7214 | Warmgewalzter Stabstahl – einschließlich gerippter Betonstahl |
| 7216 | Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl (Winkel, U, I, H) |
| 7306 | Andere Rohre und Hohlprofile – Vierkantrohre, geschweißte Rohre |
Die übrigen acht Stellen unterscheiden nach Dicke, Breite, Art der Beschichtung und Kohlenstoffgehalt. Wie beim Betonstahl können zwei fast gleich aussehende Produkte unter verschiedene Nummern fallen; bestimmen Sie die Nummer daher zusammen mit den technischen Unterlagen (Werkszeugnis, Analysebericht).
So ermitteln Sie die GTİP
Der verlässliche Weg zur richtigen Nummer führt über den amtlichen Tarif:
- Öffnen Sie auf der Website der Generaldirektion Zoll des Handelsministeriums (ggm.ticaret.gov.tr) unter „Mevzuat“ (Rechtsvorschriften) den geltenden türkischen Zolltarif Kapitel für Kapitel.
- Suchen Sie zuerst das Kapitel, dann die vierstellige Position, und lesen Sie unbedingt die Abschnitts- und Kapitelanmerkungen – dort lösen sich die meisten Einreihungsfragen.
- Ziehen Sie die Erläuterungen, die Anmerkungen zur Kombinierten Nomenklatur der EU und Einreihungsavis heran; auch sie stehen auf der Seite des Ministeriums als Nachschlagequellen bereit.
- Prüfen Sie, wenn die Nummer feststeht, den zugehörigen Zollsatz, einen etwaigen Zusatzzoll und die Einfuhrkontrollen gesondert.
Fertige Listen im Internet und die vom Lieferanten angegebene Nummer sind nur ein Ausgangspunkt. Wer die Nummer anmeldet, trägt auch die Verantwortung dafür; entscheiden Sie im Zweifel gemeinsam mit Ihrem Zollagenten.
Bei Unsicherheit: verbindliche Zolltarifauskunft
Ist strittig, unter welche Nummer eine Ware fällt, kann beim Handelsministerium eine verbindliche Zolltarifauskunft (türkisch BTB) beantragt werden. Sie ist eine Verwaltungsentscheidung, die auf Antrag die Stelle der Ware im Zolltarif festlegt; beantragt wird sie über das elektronische BTB-Antragssystem oder schriftlich bei den Regionaldirektionen für Zoll und Außenhandel.
Nach Angaben des Ministeriums ist die Auskunft kostenlos (Kosten etwa für chemische Analysen oder Gutachten trägt der Antragsteller) und gilt sechs Jahre ab Erteilung. Bei einem häufig eingeführten Produkt, dessen Einreihung auslegungsbedürftig ist, legt sie Ihre Abgabenberechnung fest und beugt späteren Streitigkeiten vor.
Die GTİP von Ware im Zolllager
Auch Ware, die in ein Zolllager kommt, wird in der Anmeldung mit ihrer GTİP bezeichnet. Die im Zolllager zulässigen Behandlungen dürfen die Tarifnummer der Ware nicht ändern; ein Vorgang, der das tut, fällt aus dem Zolllagerverfahren heraus. Deshalb wird vor Arbeiten wie dem Umpacken geprüft, wie sie sich auf die Nummer auswirken.
Wird die Ware aus dem Lager entnommen, werden die Abgaben zum Satz des an diesem Tag geltenden Tarifs berechnet. Wer weiß, wie die Einfuhrabgaben berechnet werden, sieht vorab leichter, wie sich die richtige GTİP auf die Kosten auswirkt.






