Diese Seite anhören
0:004:51 verbleibend
Das Konnossement (englisch Bill of Lading, kurz B/L) ist das Dokument, das der Verfrachter für auf dem Seeweg beförderte Ware ausstellt. Im türkischen Recht ist es im Handelsgesetzbuch geregelt (Gesetz Nr. 6102, Art. 1228 ff.) und erfüllt drei Aufgaben zugleich: Es beweist den Frachtvertrag, bestätigt die Übernahme oder Verladung der Ware an Bord und verpflichtet den Verfrachter, die Ware nur gegen Vorlage des Dokuments auszuliefern.
Diese letzte Eigenschaft unterscheidet das Konnossement von einer einfachen Quittung: Wer das Dokument hält, verfügt über die Ware. Deshalb ist es das wichtigste Papier für Banken bei Akkreditivgeschäften, für Käufer schwimmender Ware und für jeden, der die Ware im Löschhafen in Empfang nimmt.
Was im Konnossement steht
- Ablader (Shipper), Empfänger (Consignee) und Notify-Adresse
- Schiffsname, Reisenummer, Lade- und Löschhafen
- Container- und Plombennummern, Anzahl der Packstücke, Warenbeschreibung und Bruttogewicht
- Ob die Fracht vorausbezahlt (prepaid) oder am Bestimmungsort fällig ist (collect)
- Ort und Datum der Ausstellung sowie die Zahl der ausgestellten Originale
Die Originale werden meist als voller Satz zu drei Stück ausgestellt. Wird gegen eines davon ausgeliefert, verlieren die übrigen ihre Wirkung; deshalb muss in jeder Phase klar sein, wer den vollständigen Satz hält.
Arten des Konnossements
Je nach Zeitpunkt der Ausstellung, Art der Übertragung und den darauf vermerkten Angaben trägt das Konnossement unterschiedliche Namen. Akkreditive und Kaufverträge legen oft ausdrücklich fest, welche Art verlangt wird:
| Bordkonnossement (shipped on board) | Wird ausgestellt, nachdem die Ware an Bord verladen ist; Akkreditive verlangen meist diese Art. |
|---|---|
| Übernahmekonnossement (received for shipment) | Die Ware ist dem Verfrachter übergeben, aber noch nicht verladen; mit dem Vermerk von Ladedatum und Schiff gilt es als Bordkonnossement. |
| Orderkonnossement (to order) | Wird durch Indossament übertragen, die Ware kann also auf See verkauft werden. Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird an Order ausgestellt. |
| Namenskonnossement | Lautet auf einen bestimmten Empfänger; es wird nicht durch Indossament, sondern durch Abtretung der Forderung übertragen. |
| Inhaberkonnossement | Nennt keinen Empfänger; wer das Dokument hält, kann die Ware verlangen. Sein Verlust ist am riskantesten. |
| Rein / unrein | Ein reines Konnossement vermerkt keine sichtbaren Mängel; ein unreines trägt einen Vermerk wie „Verpackung beschädigt“, und Banken lehnen es häufig ab. |
In der Praxis begegnen zwei weitere Begriffe: das Master-B/L der Reederei und das House-B/L, das ein Spediteur seinem eigenen Kunden ausstellt. Welches am Bestimmungsort vorgelegt werden muss, hängt davon ab, wie die Sendung aufgesetzt wurde.
Wozu die B/L-Nummer dient
Die Konnossementsnummer ist die eindeutige Referenz, die eine Reederei jeder Sendung gibt. Damit zeigt die Sendungsverfolgung auf der Website der Reederei, ob der Container verladen wurde, wo er umgeschlagen wird und wann er voraussichtlich ankommt.
Auch beim Zoll ist die Nummer der Schlüssel: In der summarischen Anmeldung, die vor Ankunft des Schiffs abgegeben wird, ist die Ware je Konnossement aufgeführt, und die spätere Zollanmeldung wird mit diesem Eintrag abgeglichen. Stimmen Packstückzahl und Gewicht auf Rechnung, Packliste und Konnossement überein, lassen sich Mengendifferenzen bei Ankunft vermeiden.
Delivery Order: vom Konnossement zur Auslieferung
Im Löschhafen erhalten Sie die Ware nicht direkt mit dem Konnossement. Das Original-B/L (oder eine Telex-Release-Anweisung) wird beim Agenten der Reederei abgegeben, die örtlichen Kosten werden bezahlt, und der Agent stellt eine Delivery Order (Auslieferungsauftrag) aus. Das Terminal gibt den Container an die Partei heraus, die diese Delivery Order vorlegt.
Verzögern sich die Originale bei der Bank oder beim Kurier, verzögert sich auch die Delivery Order – und während der Container im Hafen steht, laufen Demurrage und Detention. Um dieses Risiko zu senken, können die Parteien Telex Release oder einen Seefrachtbrief (Sea Waybill) nutzen: In beiden Fällen muss am Bestimmungsort kein Original vorgelegt werden. Da das Dokument dann nicht mehr als Traditionspapier umläuft, kommen diese Wege bei Akkreditivgeschäften nicht in Frage.
Konnossement, Lieferbedingung und Zolllager
Wer die Fracht bezahlt und wer das Konnossement erhält, bestimmt die Lieferbedingung im Kaufvertrag. Nach den Incoterms 2020 organisiert bei FOB der Käufer die Fracht, bei CFR und CIF der Verkäufer – und das Konnossement wird entsprechend ausgestellt.
Soll die Ware bei Ankunft nicht sofort eingeführt werden, wird der mit der Delivery Order abgeholte Container in ein Zolllager gebracht und unter Zollaufsicht gelagert. Beschreibung, Packstückzahl und Gewicht im Konnossement müssen dann mit den Angaben in der Zolllageranmeldung übereinstimmen; ergibt die Zählung bei der Einlagerung eine Abweichung, wird sie protokolliert.
Ein Orderkonnossement kann indossiert werden, sodass die Ware noch auf See verkauft wird. Wechselt die Ware erst nach der Einlagerung den Eigentümer, wird die Übertragung in den Lagerbüchern erfasst, und der neue Eigentümer zahlt die Abgaben bei seiner eigenen Einfuhr. Kurz gesagt: Das Konnossement ist die Identität der Ware auf See; an Land übernehmen Zollanmeldung und Lagerbuchführung diese Rolle.






