Die passive Veredelung ist ein Zollverfahren, das es erlaubt, Waren, die sich in der Türkei im freien Verkehr befinden, vorübergehend zur Bearbeitung, Erneuerung oder Reparatur ins Ausland zu senden und in bearbeiteter Form wieder einzuführen.
Sie ist das Gegenstück zur aktiven Veredelung: dort kommt das Vormaterial aus dem Ausland und das Erzeugnis wird ausgeführt, hier verlässt die Ware das Land und kehrt zurück. Der eigentliche Vorteil liegt darin, dass nicht der gesamte Wert der zurückkehrenden Ware verzollt wird, sondern nur der im Ausland hinzugefügte Wert.
Wann das Verfahren genutzt wird
- Maschinen oder Anlagen, die beim Hersteller repariert oder überholt werden
- Halbzeug, das im Ausland beschichtet, zugeschnitten oder wärmebehandelt wird
- Ein Teil, das im Rahmen der Gewährleistung zum Austausch gesendet wird
- Formen, Vorrichtungen oder Muster, die bearbeitet zurückkommen
Ohne Bewilligung geht es nicht
Das Verfahren setzt eine im Voraus erteilte Bewilligung voraus. Darin sind die zu sendende Ware, die Bearbeitung, die erwartete Ausbeute und die Frist festgelegt. Verlässt die Ware das Land ohne Bewilligung, kann das Verfahren bei der Rückkehr nicht genutzt werden und es entstehen die vollen Einfuhrabgaben.
Der meistdiskutierte Punkt im Antrag ist die Ausbeute: wie viel bearbeitetes Erzeugnis aus der gesendeten Menge entsteht. Ist die Angabe unrealistisch, stimmen die Mengen bei der Erledigung nicht.
Wie die Abgaben berechnet werden
Grundsätzlich werden die Abgaben auf den im Ausland hinzugefügten Wert berechnet: Arbeitslohn, Bearbeitungsentgelt und gegebenenfalls zugesetztes Material. Der Wert der Ware selbst wird nicht erneut verzollt.
Bei Reparaturen sind zwei Fälle zu unterscheiden: bei entgeltlicher Reparatur bildet das Reparaturentgelt die Grundlage, bei unentgeltlicher Reparatur im Rahmen der Gewährleistung kann eine Befreiung greifen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Klären Sie von Anfang an, welcher Fall vorliegt.
Fristen im Griff behalten
Die Bewilligung nennt eine Frist, innerhalb derer die Ware zurückerwartet wird. Beantragen Sie eine Frist, die dem tatsächlichen Ablauf entspricht; die Wartezeit beim ausländischen Lieferanten wird meist nicht eingerechnet und die Frist reicht dann nicht.
Eine Fristüberschreitung kann den Vorteil des Verfahrens kosten. Zeichnet sich eine Verzögerung ab, ist die Verlängerung vor Fristablauf zu beantragen.
Zusammenhang mit dem Zolllager
Die zurückkehrende Ware kann bis zum Abschluss der Einfuhrförmlichkeiten im Zolllager bleiben. Fehlende Unterlagen werden dann in einer geschlossenen Anlage und nicht auf dem Hafengelände nachgereicht, und die auflaufenden Containerkosten hören auf.
Auch vor dem Versand ist das Lager nützlich: Teile aus verschiedenen Werken werden an einem Ort zusammengeführt und in einer Sendung verschickt.






