Der häufigste Streit bei Blechbestellungen: die Rechnung ist nach theoretischem Gewicht ausgestellt, auf der Waage wiegt das Material weniger. Meist steckt dahinter kein Trick, sondern Toleranz.
Walzen ist ohne Maßabweichung nicht möglich. Die Grenzen dieser Abweichung sind in den Normen festgelegt; verweist die Bestellung nicht darauf, erwarten beide Seiten etwas anderes.
Wo es Toleranzen gibt
| Dicke | Zulässige Abweichung von der Nenndicke — wirkt direkt auf das Gewicht |
|---|---|
| Breite | Abweichung durch das Besäumen der Kanten |
| Länge | Schnittzugabe bei zugeschnittenen Tafeln |
| Ebenheit | Abweichung der Oberfläche von der Ebene (Welligkeit) |
| Säbelform | Abweichung der Längskante von der Geraden |
Theoretisches Gewicht und warum es nicht passt
Das theoretische Gewicht wird aus den Nennmaßen und der Dichte des Stahls berechnet. Das tatsächliche Gewicht ergibt sich aus der realen Dicke nach dem Walzen. Liegt die Dicke unter dem Nennmaß, ergeben sich aus demselben Quadratmeter weniger Kilogramm.
Der Vertrag muss deshalb die Verkaufsgrundlage nennen: theoretisches Gewicht oder Wiegung? Beides ist üblich, die Vermischung erzeugt die Differenz. Die Gewichtsberechnung selbst haben wir in einem eigenen Beitrag erklärt.
Was die Normen sagen
Die Toleranzgrenzen für warmgewalzte Flacherzeugnisse und für kaltgewalztes Blech sind in den einschlägigen EN-Normen festgelegt. Sie ändern sich mit Dicke und Breite; eine engere Toleranz ist ausdrücklich als Bestellbedingung anzugeben.
Bei verzinkten Erzeugnissen kommt die Zinkauflage hinzu: je höher die Auflage, desto höher das Gesamtgewicht. Die Auflageklassen haben wir gesondert behandelt.
Was in die Bestellung gehört
- Nennmaße (Dicke × Breite × Länge) und Güte
- Toleranzklasse oder die anzuwendende Norm
- Ob nach theoretischem Gewicht oder nach Wiegung verkauft wird
- Ebenheits- und Kantenanforderung, gegebenenfalls engere Toleranz
- Oberflächenzustand (geölt oder trocken, zulässige Kratzer) und Verpackung
Kontrolle bei der Anlieferung
Die Dicke an mehreren Stellen mit einem Mikrometer messen, verschiedene Stellen des Coils prüfen und den Wiegeschein aufbewahren — einfach, aber wirksam.
Bei Ware im Zolllager kann die Prüfung vor der Entnahme erfolgen. Wird eine Abweichung festgestellt, gehört sie ins Protokoll; ein späterer mündlicher Einwand zählt nicht.






